Städtische Nachricht

Verunreinigungen durch Pferdekot – Beschwerden häufen sich


„Hierfür haben wir Verständnis und appellieren deshalb an alle Pferdebesitzer und Reiter, die Hinterlassenschaften der Pferde vor fremden Vorgärten, Haus- und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wieder zu entfernen“, bittet Dominic Rago, Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, um Rücksicht. Würde dies doch das Zusammenleben zwischen Menschen und Tieren in der Gemeinschaft erleichtern und sollte – allein aus Rücksicht auf die Mitmenschen – selbstverständlich sein.
 
Das Ordnungsamt weist außerdem darauf hin, dass sich eine entsprechende Rechtsgrundlage in Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet. Darin wird festgehalten, dass Halter und Führer von Pferden dafür sorgen müssen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zudem sind die Halter selbst zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen verpflichtet.

„Problematisch sind die meist großflächigen Verunreinigungen durch Pferdemist deshalb, weil sie – besonders in Verbindung mit Regen – die Straßen zu gefährlichen Rutschbahnen machen können“, erklärt Amtsleiter Rago.
 
Zudem weist er darauf hin, dass auch für Pferd und Reiter die einheitlich festgelegten Straßenverkehrsregeln und Anordnungen gelten, sobald sie am Straßenverkehr teilnehmen.

Deshalb bittet das Ordnungsamt alle Reiter, auf öffentlichen Straßen grundsätzlich auf der rechten Seite zu reiten und alle Verkehrsschilder zu beachten. Diese gelten nämlich auch für sie. Dies schließt auch ein, dass Geh- oder Radwege nicht benutzt werden dürfen.
 
Das Ordnungsamt dankt für die zukünftige Beachtung und Erledigung.