Städtische Nachricht

Kartierungen von Tierarten (Vögel, Insekten)


Die Kartierungen finden auf wenigen Stichprobenflächen im Außenbereich der Gemeinde statt und dauern von April bis Ende November 2019.

Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.