Städtische Nachricht

Maßnahmen zum Artenschutz im Rahmen des Bebauungsplan „Sengern“


Lenkungsfunktion


Hierzu werden in einem regelmäßigen Raster von 20 Metern ca. zwei Meter hohe Holzpfähle im Plangebiet errichtet. Diese werden an der Spitze mit einem etwa 1,5 Meter langen Absperrband versehen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass kein Brutpaar auf den Bauflächen, Lagerflächen oder Zuwegungen einen Brutplatz anlegt.

Feldlerchenfenster


Um  den weiteren Bruterfolg der Feldlerche sicher zu stellen, hat die Stadt in Zusammenarbeit mit lokalen Landwirten bereits seit einigen Jahren auf eine Feldlerchenfreundliche Bewirtschaftung umgestellt und bietet so beispielsweise in sogenannten „Feldlerchenfenstern“ geeignete Brutplätze außerhalb des Bebauungsgebietes an.

Überwachung durch Ornithologen


Damit erfüllt die Stadt, in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Lörrach, die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz bodenbrütender Vogelarten. Die Maßnahme wird durch die Stadtgärtnerei unter Anleitung der Stadtplanungs- und Umweltabteilung umgesetzt durch einen Ornithologen begleitet. Hierbei wird insbesondere die Wirksamkeit der Vergrämungsmaßnahme überprüft.