Städtische Nachricht

Satzungen im Hauptausschuss

Hauptausschuss 11.2.2019

Hauptsatzung


Die Hauptsatzung der Stadt, in der unter anderem die Zuständigkeiten zwischen Gemeinderat und Verwaltungsspitze geregelt sind, stammt aus dem Jahr 2006. Sowohl aufgrund gesetzlicher Änderungen - wie zum Beispiel die Neuregelung des Antragsrechts auf Zuweisung von Angelegenheiten in die Vorberatung von beschließenden Ausschüssen – als auch zur Anpassung bestimmter Wertgrenzen unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, legte die Stadtverwaltung dem Hauptausschuss einen überarbeiteten Entwurf vor.

Sinnvoller Entscheidungsspielraum


Ziel war und ist es, der Verwaltung ein effizientes Arbeiten zu ermöglichen, um beispielsweise bei Personalangelegenheiten schnell reagieren zu können. „Viele Änderungen gehen auch auf Anregungen von Ausschussmitgliedern zurück“, erklärte Hauptamtsleiter Hanspeter Schuler. Ein direkter Vergleich mit anderen Städten, der von den Fraktionen gewünscht wurde, sei schwierig, da die Regelungen von den Kommunen sehr unterschiedlich sind.

Ausführliche Diskussion in Gremien folgt


Um den Fraktionen und den Ortschaftsräten eine ausführliche Diskussion zu ermöglichen, soll sich der Gemeinderat – nach einer erneuten Vorberatung im Hauptausschuss – erst Mitte April mit diesem Thema wieder beschäftigen. Der von der Verwaltung ausgearbeitete Vorschlag wurde dabei einstimmig als Diskussionsgrundlage akzeptiert.
Eine ausführliche Gegenüberstellung alt / neu ist in den Sitzungsunterlagen auf dem Ratsinformationssystem enthalten.

Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit


Ähnlich wie die Hauptsatzung ist auch die Satzung, in der die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten - wie beispielsweise die Tätigkeit als Ortschafts- oder Gemeinderat - geregelt ist, in die Jahre gekommen. „Wir schlagen einen moderaten Anstieg der Entschädigungen vor, um das ehrenamtliche Engagement an dieser Stelle zu unterstützen und anzuerkennen“, führte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt zu Beginn des Tagesordnungspunktes aus.

Moderate Anpassungen


Stadträte dürfen künftig mit einem monatlichen Grundbetrag von 120 Euro rechnen (bisher 80 Euro) und für Sitzungen, die länger als vier Stunden dauern, mit 60 Euro. Für den Fraktionsvorsitz soll es monatlich 180 Euro (bisher 110 Euro) geben, OB-Vertreter sollen 20 bis maximal 100 Euro am Tag erhalten.

Auch die Pflege Angehöriger, so sieht es die Gemeindeordnung neu vor, soll mit bis zu 100 Euro entschädigt werden.

Auch die Ortschaftsräte sollen mehr Geld erhalten: 60 statt 40 Euro als monatlicher Grundbetrag, 25 Euro statt 21 Euro pro Sitzung.
Ehrenamtlich tätige Bürger erhalten künftig pro Stunde zehn Euro, Wahlhelfer am Tag 60 Euro. Erstmals gibt es auch für die Stadtteilbeiräte 25 Euro, für die vom Oberbürgermeister geführte Sitzung.

Der Vergleich mit anderen Städten zeigt auch hier wieder, dass die Regelungen sehr unterschiedlich ausfallen. Als Grundentschädigung erhalten Stadträte beispielsweise in Weil am Rhein 150 Euro, in Lörrach 180 Euro, dagegen in Kehl nur 100 Euro.

Anpassung wird begrüßt


Nach Auffassung der Mitglieder des Hauptausschusses sei die vorgeschlagene Anpassung nach elf Jahren „überfällig“ und der Vorschlag der Verwaltung angemessen. Nach der Beratung in den Ortschaftsräten wird der Gemeinderat am 21. März über die Änderungen beraten. 

Stadtteilbeiräte


Auch wenn die Einführung der Stadtteilräte noch kein Jahr alt ist, fällt eine erste Beurteilung aus Sicht der Stadtverwaltung positiv aus. „Die Stadtteilbeiräte sind auf dem Weg sich im politischen Leben Rheinfeldens als feste Größe zu etablieren und fungieren schon heute als wichtiger Ansprechpartner für die Bürger“, stellte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt in der Sitzung des Hauptausschusses fest.

Neutralitätsgebot


An der Einrichtung der Stadtteilbeiräte will die Verwaltung auch nicht rütteln. Sie möchte nur die Richtlinie zur Besetzung der Stadtteilbeiräte dahingehend korrigieren, dass Mitarbeiter der Stadtverwaltung keine Stadtteilbeiräte sein dürfen. „Wir wollen damit im Sinne des Neutralitätsgebots etwaige Interessenskonflikte von vornherein vermeiden“, begründete Hauptamtsleiter Hanspeter Schuler die Änderung. Diesem Wunsch konnten sich die Ausschussmitglieder einstimmig anschließen.

Schulhofsatzung


Da es immer wieder Beschwerden über Ordnungsstörungen auf Schulhöfen - angefangen von Vandalismus über Lärmbelästigung und Vermüllung bis hin zum Alkohol- und Drogenkonsum - gibt, hat die Stadt beschlossen eine Schulhofsatzung zu erlassen.

Veranstaltungen ausgenommen


An der Ausarbeitung waren alle Betroffenen – Schulen, Elternbeiräte, Polizei – beteiligt. „Ohne eine solche Satzung, kann keine Anzeige erstattet werden, kann die Polizei nicht eingreifen“, erklärte Bürgermeisterin Diana Stöcker die Notwendigkeit der Regelung. Gleichzeitig betonte sie, dass genehmigte Veranstaltungen und dazu zählen auch fest vereinbarte Nutzungszeiten durch die Vereine von der Regelung nicht betroffen sind.

Überwachung durch kommunalen Ordnungsdienst


Die Ausschussmitglieder teilten die Ansicht der Stadt, dass eine solche Regelung leider wohl unumgänglich sei. Die genaue Platzierung der Schilder soll nun in den kommenden Wochen vor Ort mit allen Beteiligten besprochen werden. „Für die Einhaltung und Überwachung der Regelung ist dann unter anderem auch der Kommunale Ordnungsdienst, der 2020 seine Tätigkeit aufnehmen wird, verantwortlich“, so Frank Gerspach vom Ordnungsamt.