Städtische Nachricht

Stellplatzsatzung Herten


Danach muss für Wohnungen bis 50 Quadratmeter Wohnfläche ein Stellplatz, für Wohnungen über 50 bis 80 Quadratmeter 1,5 Stellplätze und für Wohnungen über 80 Quadratmeter zwei Stellplätze ausgewiesen werden.

Sicherheitsaspekte


Zweck der Stellplatzsatzung ist es, den von neuen baulichen Wohnanlagen ausgelösten ruhenden Verkehr „von der Straße“ wegzubringen, damit sowohl die Sicherheit als auch der Verkehrsfluss nicht gefährdet werden.

Betroffen sind:


Die Satzung betrifft Gründstücke im überwiegend beplanten Ortsbereich und um Grundstücke im nicht überplanten Innenbereich. Darüber hinaus gilt die Stellplatzsatzung für die Bebauungspläne Nägele, Wockerle I, Am Kirchweg, Hinterm Holz, Mattenbach, Burgreben, Leimbgruben, Wockerle II, Burgfeld II und Herten Ortsmitte I.

Keine Universallösung


Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses befürworteten die Regelung einstimmig. Auch weitere Ortsteile äußerten den Wunsch nach einer solchen Satzung. Dabei warnte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt davor, urbanen und ländlichen Raum gleich zu behandeln.