Städtische Nachricht

Kommunaler Ordnungsdienst

Hauptausschuss 5.11.2018

Dieser soll durch seine Präsenz im öffentlichen Raum und die Verfolgung von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung einen wesentlichen Beitrag zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sowie zu einer wirksamen Kriminalprävention leisten. Ein Vorhaben, das auch von der Polizei begrüßt wird.

Breites Aufgabespektrum


Typische Aufgaben für den KOD sind unter anderem, wie der Leiter des Ordnungsamtes Dominic Rago in der Hauptausschusssitzung ausführte, Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen oder in Gaststätten beispielsweise zur Einhaltung der Sperrzeiten. Ein besonderes Augenmerk gilt bei den Außeneinsätzen dabei der Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe oder deren Aufenthalt in den Nachtstunden an jugendgefährdeten Orten. Auch Themen wie illegale Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, aggressives Betteln, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen etc gehören zum Aufgabenspektrum eines KOD.

Rechtliche Stellung wie Polizisten


Mitarbeiter des KOD haben die rechtliche Stellung von Polizeibeamten. Sie dürfen Verwarnungen aussprechen und entsprechende Verwarnungsgelder erheben, Bußgeldverfahren einleiten, Platzverweise aussprechen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Stadt sieht Handlungsbedarf


Die Stadt sieht sich auch durch ihre eigene Polizeiverordnung in der Pflicht, in diesem Bereich tätig zu werden. Ein Vorhaben, das auch von Siegfried Oßwald, Leiter des Rheinfelder Polizeireviers, unterstützt wird. „Die Polizei wird auch in der Zukunft keine Kapazitäten haben, um sich um diese Aufgaben zu kümmern“, so Oßwald. In seinen Augen ist der KOD ein geeignetes Instrument, um diese Lücke zu schließen.

Polizei - Landesaufgabe


Die anschließende Diskussion im Ausschuss zeigte, dass die Räte dem Vorhaben zwar grundsätzlich offen gegenüber stehen, aber teilweise es als problematisch ansehen, damit Aufgaben des Landes zu übernehmen. Die Verwaltung schlägt vor, dass der KOD mit zwei Vollzeitkräften starten soll. Voraussetzung für mögliche Kandidaten ist dabei die Absolvierung eines mehrmonatigen Lehrgangs an der Verwaltungsschule in Karlsruhe. Angesiedelt wäre der KOD bei der Polizeiabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung. Mit einer Enthaltung signalisierte der Hauptausschuss seine Zustimmung. Eine definitive Entscheidung soll im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 getroffen werden. Dort müssten die entsprechenden Personalkosten eingestellt werden. Auch der Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung am 15. November mit dem Thema beschäftigen.