Städtische Nachricht

Aus dem Nollinger Ausschuss

23.10.2018

Die Beratung des Bebauungsplanes „Untere Dorfstraße“ war nach der Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss im Gemeinderat auf Wunsch des Sprechers des Nollinger Ausschusses, Dr. Rainer Vierbaum, von der Tagesordnung genommen worden. Der Nollinger Ausschuss sollte die Möglichkeit bekommen, dem Gemeinderat „seinen Wunsch mitzugeben“.

Bebauungsplan


Bereits im März 2017 hatte der Gemeinderat den Beschluss gefasst, das 2,1 Hektar große Gebiet zwischen der Unteren Dorfstraße und dem Schulweg mit Hilfe eines Bebauungsplanes „überplanen“ zu lassen. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre erlassen. Anlass war damals ein neu errichtetes Mehrparteienhaus im Schulweg, das nach § 34 des Baugesetzbuches genehmigt wurde, aber von einer Mehrheit als zu massiv für das Quartier empfunden wurde. Ein Bebauungsplan sollte die zukünftige Entwicklung und Nachverdichtung regeln.

Zwei Gestaltungsvarianten


In der Sitzung wurden nur zwei Gestaltungsvarianten, die unter Beteiligung der Anwohner von der Stadtverwaltung entwickelt worden waren, vorgestellt. Insgesamt sieht die Planung neun neue Wohngebäude vor. Die Vorschläge unterscheiden sich lediglich hinsichtlich des Umfangs eines der neu zu errichtenden Mehrfamilienhauses.  Variante 1 sieht eine Beschränkung auf zwei Vollgeschosse mit maximal sechs Wohneinheiten vor, nach Variante 2 wären drei Vollgeschosse mit maximal neun Wohneinheiten möglich. Nach intensiven Diskussionen plädierte der Nollinger für die Gestaltungsvariante 1.

Altes Rathaus


Über die Zukunft des Alten Rathauses in Nollingen informierte Markus Schwamm, der Geschäftsführer der Wohnbau, im Nollinger Ausschuss. Für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude konnte, nach seiner Meinung, eine gute Lösung gefunden werden. Ein Rheinfelder Unternehmen wird das Gebäude kaufen. Sowohl die Mieter als auch der Büchertausch haben mittlerweile an anderen Orten in der Stadt „ein neues Zuhause“ gefunden.  Alle Sorgen hinsichtlich eines Weiterverkaufs des Gebäudes konnte der Wohnbaugeschäftsführer zerstreuen. „Der Vertrag sieht vor, dass der Käufer das Gebäude nicht weiterverkaufen kann und dass auch alle Maßnahmen mit der Stadt abgesprochen werden müssen,“ beruhigte Schwamm die besorgten Bürger. Eine Tafel am Gebäude soll über die historische Bedeutung des Gebäudes informieren. Der Besitzübergang des Rathauses soll zum 1. Januar erfolgen. Der Käufer will das Alte Rathaus sanieren und Wohnungen realisieren. Wenn alles planmäßig läuft, ist die Sanierung vor dem 100-jährigen Stadtjubiläum 2022 abgeschlossen.