Städtische Nachricht

Neue Satzung über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührensatzung) tritt in Kraft


Die neue Parkgebührensatzung sieht im Innenstadtbereich von Montag bis Samstag für oberirdische Parkplätze ein gebührenpflichtiges Parken vor.
Ziel ist es, das Parken in der Innenstadt nach wie vor attraktiv zu gestalten, gleichzeitig aber die Umschlagszahl zu erhöhen. In den ersten Tagen der Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten wird der Gemeindevollzugsdienst die Parkierenden mit Hinweiszetteln auf die neue Regelung aufmerksam machen. Auf Wunsch des Gemeinderates wird in einem Jahr das Konzept auf Grundlage der gemachten Erfahrungen erneut beraten, insbesondere die mögliche Höchstparkdauer in den Tiefgaragen soll dann nochmal diskutiert werden.

Eckdaten

 
Die neue Parkgebührensatzung sieht im Innenstadtbereich (Eichamtstraße, Hebelstraße, Nollinger Straße, Alte-Land-Straße, Cesar-Stünzi-Straße, Karlstraße, Friedrichstraße)  von Montag bis Samstag für oberirdische Parkplätze ein gebührenpflichtiges Parken vor, wobei die erste halbe Stunde frei ist – Stichwort Brötchentaste. Jede weitere, angefangene halbe Stunde kostet 50 Cent. Die Höchstparkdauer beträgt ein bis maximal zwei Stunden. Diese Tarife gelten ebenso für das Parken in den Tiefgaragen in der Innenstadt und im Rathaus, nur dass hier die Höchstparkdauer einen Tag beträgt.
 
Auch am Bahnhof ist die erste halbe Stunde gebührenfrei, jede weitere kostet 50 Cent. Die Höchstparkdauer beträgt hier bis zu zwei Tagen. Darüber hinaus werden für Pendler Monats- oder Jahresparkkarten über das Bürgerbüro angeboten. An den Parkregelungen im Hieber-Parkhaus ändert sich nichts.
 
Für eine kundenfreundliche Abwicklung werden in diesem Bereich 13 neue Parkscheinautomaten aufgestellt, die auch eine Bezahlung mit der EC-Karte ermöglichen.
 
Im erweiterten Stadtzentrum gilt für 376 Parkplätze, dass weiterhin mit Parkscheibe 90 bis 180 Minuten kostenlos geparkt werden darf. In der Parkgarage beim Salmegg ist das Parken mit Parkscheibe bis zu drei Stunden möglich.