Vertrag zum Hochrheincenter II unterzeichnet
03.05.2018
Der Gemeinderat hatte diesem in seiner Sitzung am 15. März zugestimmt. Der Vertrag regelt die Bedingungen für den Abriss und Neubau des Wohn- und Geschäftshauses (Hochrheincenter HRC II), das sich an das bestehende Hochrheincenter anschließt.
Abrissbeginn ist voraussichtlich am 15. Mai.