Städtische Nachricht

Rote Karte für ungenehmigte bauliche Anlagen im Außenbereich
Bau- und Umweltausschuss 22.3.2018


Jetzt legte die Baurechtsabteilung ein Konzept vor, dass klar die Prioritäten der Vorgehensweise regelt.
 
Hartes Durchgreifen bei aktuellen Fällen

Das Konzept sieht eine Unterscheidung in drei Prioritätsstufen vor. Oberste Priorität haben Bauten, die neu errichtet werden und weder beantragt, genehmigt, verfahrensfrei oder privilegiert sind. In solchen Fällen will die Stadt unverzüglich einschreiten.

Angezeigte Altfälle

In die zweite Stufe mit geringerer Priorität fallen bereits bestehende Schuppen oder sonstige Anlagen, gegen die bereits eine Anzeige erhoben wurde. Bei dieser Bearbeitung rechnet die Baurechtsabteilung aufgrund der notwendigen Aktenrecherche, der Anhörung der Eigentümer sowie möglichem Widerstand oder Widerspruch mit einem deutlich höherem Zeitaufwand. Die geringste Priorität haben Anlagen im Außenbereich, die nicht neu errichtet und auch nicht angezeigt wurden.
 
Konsequentes Handeln gefordert


Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses zeigten sich erfreut darüber, dass es in dieser Sache nun eine einheitliche Vorgehensweise seitens der Stadt gibt. Gleichzeitig baten sie um eine konsequente Verfolgung der Fälle aus Priorität eins.