Städtische Nachricht

Fachstelle für Wohnungssicherung und Mobile Obdachlosenbetreuung
Sozialausschuss 13.11.2017


Beide Dienste sind mit einem Büro im Sozialen Kompetenzzentrum vertreten und genießen, nach eigener Aussage, diese kurzen Wege sehr. Die vorgestellten Zahlen belegen, dass die Arbeit erste Früchte trägt und dringend notwendig ist.

Elf Haushalte "gerettet"

Insgesamt hat die Fachstelle im Jahr 2017 37 Haushalte mit ihrem Angebot an persönlicher Beratung und Begleitung bei mietrechtlichen Problemen erreicht. In 46 Prozent der Fälle bestand bereits eine Räumungsklage, 29 Prozent hatten eine Kündigung, 17 Prozent kämpften mit Mietschulden, Zwangsversteigerungen und Eingenbedarfskündigungen und in sieben Prozent der Fälle war die Zwangsräumung bereits terminiert. Dabei handelte es sich meistens um Paare mit Kindern, gefolgt von Alleinstehenden mit Kindern. Einkommen bezog der Großteil des Klientels dabei aus Harts IV (30 Prozent). Der Anteil derjenigen, die trotz eines Einkommens aus Berufstätigkeit Probleme haben, lag bei 26 Prozent, Tendenz steigend. Durch die Arbeit der Fachstelle gelang bei 40 Prozent der von Räumungsklage Bedrohter die Wohnungssicherung, 30 Prozent konnten in neuen Wohnraum vermittelt werden und 20 Prozent wurden ordnungsrechtlich untergebracht. Damit wurden bei elf Haushalten die Obdachlosigkeit abgewendet.

Intensive Gespräche

Besteht die Hauptaufgabe der Fachstelle für Wohnungssicherung darin Wohnungslosigkeit abzuwenden, konzentriert  sich Slavia Stanojevic bei der mobilen Obdachlosenbetreuung darauf, Menschen, die bereits ordnungsrechtlich durch die Stadt untergebracht sind, wieder in eine selbständige Lebenssituation zu führen. Im Jahr 2017 hat sie 20 Haushalte mit 68 Personen beraten. Sie lobte in ihrem Bericht vor allem die gute Zusammenarbeit mit dem städtischen Ordnungsamt und den vielen anderen beteiligten Institutionen. Diese Netzwerke möchte sie in Zukunft weiter ausbauen.  

Der Sozialausschuss zeigte sich von der geleisteten Arbeit sehr beeindruckt und sah sich in seiner Entscheidung, die Fachstelle mit dieser Aufgabe zu beauftragen bestätigt.