Städtische Nachricht

Große und kleine Bebauungspläne auf der Tagesordnung
Bau- und Umweltausschuss 17.10.2017


Bauvorhaben Kapuzinerstraße

Gleich zu Beginn ging es um das Vorhaben eines Wohn- und Geschäftshauses (HRC II) in der Kapuzinerstraße in östlicher Fortführung des bereits realisierten Hochrheincenters (HRC I). Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans „Stadtgebiet Teilbereich IV“ will die Stadt die planungs-rechtlichen Grundlagen für „die städtebaulich sinnvolle Ergänzung“, wie Oberbürgermeister Klaus Eberhardt es nannte, schaffen.

Der bisher gültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 setzt für die Fläche des Vorhabens ein Mischgebiet fest. Für die Realisierung des bestehenden Hochrheincenters wurde bereits 2011 eine entsprechende Bebauungsplanänderung vorgenommen. Wegen der angedachten Verschmelzung der Einzelhandelsnutzungen im HRC I und HRC II soll im geänderten Bebauungsplan ein einheitliches Kerngebiet über beide Vorhaben ausgewiesen werden. Da „großflächige Einzelhandelsbetriebe“ gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz einer Vorprüfungspflicht unterliegen, kann das Bebauungsplanverfahren nicht in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. „Es müssen sowohl Lärm- als auch Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben werden“, erläuterte Stadtplanerin Christiane Ripka den Ausschussmitgliedern.

Das Vorhaben HRC II sieht im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss eine Einzelhandelsnutzung mit rund 1.100 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie Büros vor. Dabei soll der Einzelhandelsbetrieb im 1.OG als Erweiterung des vorhandenen großflächigen Betriebes im HRC I ausgeführt werden. In den weiteren Obergeschossen sind bis zu 28 Wohnungen geplant. Ausreichend Parkraum soll eine Tiefgarage, die über die Basler Straße zu erreichen ist, garantieren.

Der geänderte Bebauungsplan trägt auch dem Wunsch nach dem Ausbau der Kapuzinerstraße zur Fußgängerzone in Form eines „verkehrsberuhigten Bereiches“ Rechnung. Der Seidenweberweg soll streckenweise von vier auf sechs Meter ausgebaut werden, um so eine problemlose Anlieferung und Erreichbarkeit der privaten Stellplätze zu gewährleisten.

Die Ausschussmitglieder begrüßten einstimmig diese Entwicklung


Rheinsteg Rheinfelden

Nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sprachen sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses nun einstimmig für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Rheinsteg Rheinfelden“ aus. Neben diesem eher formalen Beschluss, erkundigten sich die Ausschussmitglieder nach dem Projektstand.

Oberbürgermeister Klaus Eberhardt konnte berichten, dass, seines Wissens nach, in der Frage des „Vogelflugs“ auf Schweizer Seite eine Einigung erzielt werden konnte. Angedacht ist eine Markierung der Konstruktion mit weiß und schwarzen Wimpeln. Ein System, das in der Schweiz bereits erfolgreich erprobt wurde. Auf deutscher Seite läuft aktuell die Anpassung der Planung aufgrund von Hochdruckleitungen im Boden. Das Stadtoberhaupt rechnet nicht mit einem Baubeginn vor dem zweiten Halbjahr 2018.

Kapfbühl

Anlass für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Kapfbühl“ ist der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses im Bereich der aktuell als Gewerbegebiet ausgewiesenen Fläche. Mit der Umwandlung der entspre-chenden Fläche in ein Mischgebiet soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau eines Wohnhauses geschaffen werden. Der Wunsch des Karsauer Ortschaftsrates den Stellplatzindex pro Wohneinheit auf 2 Plätze zu erhöhen, wird im Bebauungsplan berücksichtigt.

Rose-Zielmatt

Auch hinsichtlich der 2. Änderung des Bebauungsplans Rose-Zielmatt I hatte der Bau- und Umweltausschuss keine Bedenken. Dort ist im rechtskräftigen Bebauungsplan von 1977 eine Fläche für Garagen festgesetzt. Die vorliegende Änderung ermöglicht nun dort den Bau von Wohnhäusern, deren Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan geregelt ist.