Ergebnisse aus dem Bau- und Umweltausschuss
Bauvoranfrage, Bauantrag und Bebauungsplan Industriegebiet Rheinfelden Süd
26.01.2012
Nach Meinung der Verwaltung kann die Bauvoranfrage positiv beschieden werden, da sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt. De Nollinger Ausschuss hatte keine Bedenken. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmten der Bauvoranfrage einstimmig zu.
Die Verwaltung hält die Befreiungen vom Bebauungsplan für das Bauvorhaben für städtebaulich vertretbar. Der Nollinger Ausschuss hatte ebenfalls keine Bedenken. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmten dem Bauantrag einstimmig zu.
Die Fraktion der Grünen stellte einen Antrag mit folgenden Fragen, die Bürgermeister Rolf Karrer bzw. seine Mitarbeiter beantworteten:
1. Inwieweit sind die Ausgleichsmaßnahmen durch den vorliegenden Bauantrag erfüllt worden? Die Ausgleichsmaßnahmen liegen noch nicht vor, sondern kommen üblicherweise mit der Nachforderung von Unterlagen.
2. Inwieweit sind Festsetzungen zum Lärmschutz durch den Bauantrag abgedeckt? Werden alle Auflagen auch hinsichtlich des Wohngebiets Herten eingehalten? Liegt ein entsprechendes Gutachten vor? Die entsprechenden Unterlagen kommen mit der Nachforderung von Unterlagen. Eine Lärmemissionsprognose wird zeitnah vorgelegt.
3. Inwieweit trifft es zu, dass eines der drei Brutvorkommen der Feldlerche sich innerhalb des geplanten Baugebietes befindet? [Frage gekürzt] 2010 wurde ein Brutvorkommen kartiert, was aber 2011 nicht mehr bestätigt werden konnte. Die bekannten Brutvorkommen liegen derzeit außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans.
4. Wie sollen den negativen Auswirkungen auf das Neuntöter-Vorkommen angesichts der Anforderungen des Umweltschadensgesetzes begegnet werden? Es werden Ausgleichsmaßnahmen am nördlich gelegenen Bahndamm für den Neuntöter durchgeführt.
5. Inwiefern hat sich die Firma Grieshaber Zusatzkontingente genehmigen lassen wollen, die offenbar zu vorübergehenden „atmosphärischen Störungen“ zwischen ihr und der Verwaltung geführt haben? Die Zusatzkontingente wurden in den Bebauungsplan aufgenommen und es kam zu keinen „atmosphärischen Störungen“.
6. Wie will die Verwaltung mit dem Bauantrag [einer Logistikhalle der Firma Alpha Industrials – ed.] angesichts der Tatsache verfahren, dass sich der Bebauungsplan noch im Genehmigungsverfahren befindet und § 58 der Landesbauordnung zu beachten ist? Eine Genehmigung kann erst erfolgen, wenn die Grundlage dazu geschaffen worden ist, aber eine parallele Prüfung des Bauantrags mit dem Bebauungsplan ist nicht ausgeschlossen und auch vorteilhaft.
7. Gewährt die Verwaltung den Fraktionen Einsicht in den Bebauungsplan? Die Verwaltung gewährt den Fraktionen Einsicht in den Bebauungsplan.
Der Bau- und Umweltausschuss empfahl dem Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen, zu dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, Stellung zu nehmen und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Industriegebiet Rheinfelden Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Der vierte Tagesordnungspunkt behandelte zwei Baubeschlüsse zur Erschließung des „Industriegebiets Rheinfelden Süd“ sowie die Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Auftragsvergabe.
Zu Unterpunkt a) Straßenbau: Bau einer lichtsignalgesteuerten Einmündung erläuterte Tiefbauabteilungsleiter Tobias Obert, dass es für die Einmündung erforderlich ist die B 34 auf ca. 340 Meter Länge zu erneuern. Der Flächenbedarf ergibt sich aus den Aufweitungen für die benötigten Abbiegespuren. In beiden Richtungen ist eine Linksabbiegespur vorgesehen und von Rheinfelden kommend eine lange Rechtsabbiegespur für LKWs. Die Kreuzung soll mit einer Ampel ausgebaut werden. Am Standort ist derzeit noch ein Parkplatz der um 150 Meter verlegt werden soll. Für den Straßenbau einschließlich Planung stehen in den Haushaltsplänen 2011 und 2012 insgesamt 540.000 Euro zur Verfügung. Für 2013 sind weitere 290.000 Euro in der Finanzplanung vorgesehen.
Zu Unterpunkt b) Kanalbau: Bau eines Mischwasserkanals bis zur Kläranlage Herten erklärte Tobias Obert, dass der Bau eines 450 Meter langen Kanals zur Ableitung des anfallenden Abwassers des zukünftigen Industriegebiets mit dem Durchmesser DN 1200 mm erforderlich ist. Die Abwasserleitung soll nördlich der B 34 verlaufen und an das bestehende Entwässerungssystem im Bereich der Kläranlage angeschlossen werden. Im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stehen für die Herstellung der Entwässerungsleitungen einschließlich der Planung 800.000 Euro zur Verfügung.
Unterpunkt c) sieht die Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Auftragsvergabe der unter a) und b) genannten Baumaßnahmen vor.
Der Bau- und Umweltausschuss beschloss Unterpunkt a) bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Er beschloss ebenfalls Unterpunkt b) bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Unterpunkt c) beschloss der Ausschuss bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.