Städtische Nachricht

Externer Notfallplan und Vollbereitschaft
Kurz berichtet aus dem Gemeinderat


Über diesen sowie die Frage der Einrichtung einer Vollbereitschaft, um die Erreichbarkeit der Ortspolizeibehörde zu gewährleisten, berieten die Stadträte.

Meldepflicht für Unternehmen

Bereits in der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses, hatte Ordnungsamtsleiter Dominic Rago sehr detailliert die verschiedenen Störfallradien und die unterschiedlichen „Szenarien“ geschildert. Der Notfallplan verpflichtet die Unternehmen, Ereignisse unverzüglich unter Angabe der entsprechenden „Meldestufe“ zu melden. Die Meldestufen D1 bis D4 klassifizieren dabei einen möglichen Vorfall nach seiner Gefährlichkeit und seinen Auswirkungen. Die Skala reicht dabei von „keine Auswirkungen außerhalb der Werksgrenze“, über „Auswirkungen / Gefährdung nicht auszuschließen“ bis hin zum „Katastrophenfall“ (D4). „In der Vergangenheit wurden überwiegend D1 oder D2 Ereignisse gemeldet“, erklärte der Ordnungsamtsleiter.

Schnelle Kommuniktion mit Alarmruf 24

Jede Meldestufe löst in der Folge entsprechende Maßnahmen bei den beteiligten Behörden aus. Dabei erfolgt die Meldung vom Betreiber an das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Freiburg. Die Stadt in der Funktion als Ortspolizeibehörde wird von dort aus informiert und setzt dann entsprechende Kommunikations- und Sicherungsmaßnahmen in Gang. „Damit diese Informationskette so effizient wie möglich gestaltet ist, möchten wir in Zukunft mit dem Alarmdienst – Alarmruf 24 arbeiten“, erklärte Rago.

Vollbereitschaft

Damit die zuständigen Personen auch zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch am Wochenende, erreicht werden können, schlägt die Stadtverwaltung die Einrichtung einer Vollbereitschaft vor. Vier Mitarbeiter der Stadt sollen sich diese Bereitschaft teilen. Für Oberbürgermeister Eberhardt steht es außer Frage, dass eine solche Vollbereitschaft eingerichtet werden muss. „Das ist keine Kür, sondern eine Pflicht“, so Eberhardt. Dieser Meinung schlossen sich auch die Stadträte an.