Städtische Nachricht

Kurz berichtet aus dem Gemeinderat: Fragen der Einwohner


§ 34 Baugesetzbuch

Die verschiedenen Anliegen drehten sich dabei um Bauvorhaben, die, da es für die jeweiligen Quartiere keine Bebauungspläne gibt, auf Grundlage des $ 34 der Baugesetzbuches bewilligt wurden. Konkret ging es um den Bau eines Sechs-Familienhauses in der Kaminfegerstraße sowie um ein Neun-Parteien-Haus im Schulweg. Aufgrund der Größe stoßen die Bauvorhaben in der unmittelbaren Nachbarschaft auf Ablehnung. Auch wenn Oberbürgermeister Klaus Eberhardt Verständnis für die Anliegen der Anwohner zeigte, machte er in seinen Ausführungen deutlich, dass die Baurechtsabteilung der Stadt die Bewilligungen nicht nach eigenen Ermessensspielräumen erteilt habe, sondern dass durch die Abteilung eine gründliche Rechtsprüfung anhand  der im § 34 vorgegebenen Parameter erfolgt sei. Der Rechtsweg stehe natürlich allen Beteiligten offen, so das Stadtoberhaupt. In diesem Falle werde die Bewilligung vom Regierungspräsidium und nach geordneten Verwaltungsgerichten überprüft.

Gemeinderat keine Entscheidungsbefugnis

Eberhardt wies auch darauf hin, dass der Gemeinderat in dieser Thematik keine Entscheidungsbefugnis habe. „Der Gemeinderat kann nur die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit einer entsprechenden Veränderungssperre beantragen“, so der Oberbürgermeister.

Veränderungssperre

Die nach Genehmigung des Projektes im Schulweg verhängte Veränderungssperre für das gesamte Quartier, möchte das Stadtoberhaupt nicht als verspätetes Eingeständnis einer Fehlentscheidung interpretiert sehen. „Bei der Veränderungssperre geht es nicht um die Frage der Dichte, sondern in erster Linie um die Frage der ausreichenden Erschließung für die zukünftige Entwicklung des Quartiers“, machte Eberhardt in der Sitzung deutlich.

Balanceakt

Die Frage des Ermessensspielraumes bei der Anwendung des § 34 BauGB beschäftigte das Gremium auch noch zum Schluss der Sitzung. Die Räte waren und sind sich der Problematik dieses Themas sehr bewusst. Der Spagat zwischen Nachverdichtung, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und dem „Schutz der gewachsenen Strukturen“ wird auch in Zukunft alle Beteiligten vor große Herausforderungen zu stellen.