Städtische Nachricht

Gewässer im Landkreis werden besichtigt


Hierbei hat auch der einzelne Bürger einen wertvollen Beitrag zu leisten, indem er folgende Materialien, Geräte und sonstige Gegenstände unmittelbar am Ufer und hinter der Böschungsuferoberkante (innerorts bis zu einem Abstand von fünf Metern, außerorts bis zu einem Abstand von zehn Metern) entfernt: Holzlager/ aufgeschichtetes Holz, Silageballen (Kunststoffballen dürfen seit 2010 nur noch auf einem befestigtem Untergrund gelagert werden), Erdauffüllungen, Gerätschaften, Geräteschuppen, Müll, Kompost- und auch Misthaufen.

Weidezäune im direkten Uferbereich sind ebenfalls zu entfernen oder gegebenenfalls zurückzuversetzen. Außerdem ist pro Zaunanlage am Gewässer maximal eine Tränke-Stelle für Tiere zulässig.
Eine Wasserentnahme darf nur mit Gießkanne erfolgen, keinesfalls mittels Pumpe und Schlauch. Aktuell wird dazu außerdem auf Grund der anhaltenden Trockenheit eine Sondererlaubnis benötigt.

An den Stellen, an denen es im Uferbereich wiederholt zu Überschwemmungen kommt, sind oben genannte Gegenstände umgehend zu entfernen – können sie doch sonst an der nächsten Brücke oder am nächsten Durchlass bei einer Überschwemmung für eine Verstopfung sorgen. Die Folge: Das Hochwasser kann nicht mehr kontrolliert abfließen und im überschwemmten Bereich auf Grund des Rückstaus enorme Schäden verursachen.  
Die Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) und das Landratsamt Lörrach bitten daher alle Bürger um ihre Mithilfe.

An Stellen mit Neophytenbeständen (insbesondere des Japanknöterichs) möchte das Landratsamt zudem in Zusammenarbeit mit Bürgern und Kommunen eine langfristige Lösung zur Regulierung suchen.