Städtische Nachricht

Zurück auf Start bei den Umbauplänen des Bürgerheims
Aus dem Bürgerheimausschuss


LandesHeimBauVerordnung zwingt zum Handeln

Bereits im Sommer des letzten Jahres waren das Bürgerheim und die notwendigen Anpassungen, die sich aus der LandesHeimBauVerordnung ergeben, Thema verschiedener Sitzungen. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt machte zu Sitzungsbeginn noch einmal deutlich, dass eine „Ertüchtigung im Sinne der Verordnung“ ohne Alternative sei. Selbst wenn das Bürgerheim einen Aufschub bis 2035 aufgrund der Zwischenmodernisierung vor sechs Jahren erhielte, wäre damit nichts gewonnen. „Die Mitbewerber rüsten auf, das Bürgerheim würde nur den Anschluss verlieren“, so Eberhardt.

Instandhaltungsstau

Aufgrund des großen Instandhaltungsstaus in verschiedenen Bereichen der Gebäude, ist das Thema in Rheinfelden noch komplexer und muss sorgfältig abgewogen werden. Denn nur die Baukosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Umsetzung der LandesHeimBauVerordnung sind entgeltrelevant auf den Investitionskostensatz anrechenbar. „In diesem Fall kann man nur auf Grundlage einer umfassenden Bestandsanalyse ein sinnvolles und schlüssiges Szenario entwerfen“, erklärte Thomas Decker von der Firma pro4 ingenieure. Auch Oberbürgermeister Eberhardt plädierte angesichts der Tragweite der Entscheidung für Genauigkeit vor Schnelligkeit. In diesem Sinne beauftragte der Bürgerheimausschuss pro4 ingenieure mit einer umfassenden Analyse und setzte das Büro als Projektsteuerer ein. Im Bereich der Haustechnik wird das Büro Ingenieurbüro Augsten eine Bestandsaufnahme machen. Bis Ende des Jahres ist mit konkreten Aussagen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zu rechnen.

Zuschuss vs Eigenkapitalerhöhung

Angesichts dieser Ausgangslage wollten sich die Ausschussmitglieder bei der Frage der Finanzierung noch nicht abschließend festlegen. Fest steht, dass die Stadt dem Bürgerheim finanziell „unter die Arme greifen wird“. Angedacht ist eine Summe von 2 Millionen Euro. Ob diese Summe als Zuschuss, wie vom Bürgerheim gewünscht, oder als Eigenkapitalerhöhung gewährt wird, soll noch geprüft werden. Im Falle eines Zuschusses belasten die Abschreibung über 30 Jahre lang den städtischen Ergebnishaushalt, was von einigen Räten kritisch gesehen wird. Bei einer Kapitalerhöhung müssten die Abschreibungen aus dem laufenden Betrieb des Bürgerheims erwirtschaftet werden.


Betreutes Wohnen

Bestandteil der Planungen war und ist der Neubau für „Betreutes Wohnen“ durch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Rheinfelden. An diesen Plänen hat sich, nach Aussage von Oberbürgermeister Klaus Eberhardt, nichts geändert. „Aufgrund unserer erneuten Bestandsaufnahme im Bürgerheim verschiebt sich aber dieses Projekt auch entsprechend auf der Zeitachse nach hinten“, so Eberhardt. Um für die beteiligten Parteien Planungssicherheit zu schaffen, beschlossen die Ausschussmitglieder mehrheitlich das dafür vorgesehene Grundstück, mit der Option einer temporären Anmietung, bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu veräußern.