Stadt versteigert Fundfahrräder
28.03.2017
Die Eigentümer werden gebeten, ihre Rechte an den Fundsachen bis spätestens Freitag, 28. April, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rheinfelden (Kirchplatz 2) anzumelden. Nach Ablauf der Frist können keine Rechte an den Fundsachen mehr geltend gemacht werden.