Städtische Nachricht

Zentrales Feuerwehrgerätehaus


Die Vielzahl an zu fassenden Beschlüssen machte deutlich, dass dieses Projekt nicht nur das Gebäude per se betrifft, sondern eine Gesamtsicht mit einer Vielzahl an Maßnahmen erforderlich ist. Für dieses vorausschauende Herangehen erhielt die Stadtverwaltung auch von allen Seiten viel Lob.
 
Änderung des Flächennutzungsplanes

Quasi als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren muss in einem ersten Schritt der Flächennutzungsplan vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rheinfelden und der Gemeinde Schwörstadt geändert werden. Da die zuerst angedachte Fläche am Kreisel Äußerer Ring sich als zu klein erwiesen hat, soll das zentrale Feuerwehrgerätehaus nun auf der Fläche östlich der Müßmattstraße / nördlich der Römerstraße entstehen. Dieses bislang als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Gebiet, soll in Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Feuerwehr / Öffentliche Verwaltung geändert werden. Die "alte Fläche" soll für weitere Entwicklungen "vorgehalten werden". Für eine grundsätzliche Eignung des neuen Standortes bekam die Stadt von übergeordneten Behörden bereits grundsätzlich grünes Licht, wie Stadtplanerin Christiane Ripka erläuterte.

Fünfarmiger Kreisel

Die Haupterschließung soll über den Kreisel erfolgen. Dieser wird zwei zusätzliche Abfahrten – eine für das geplante Wohngebiet östlich der Cranachstraße und eine für die Zufahrt der Feuerwehr – erhalten. Da Zu- und Abfahrt bei einer Feuerwehr grundsätzlich über getrennte Wege erfolgen muss, ist ebenso der entsprechende Ausbau der Römerstraße Bestandteil der Planungen. Hinsichtlich der Kosten erläuterte Oberbürgermeister Eberhardt, dass beispielsweise eine Sanierung des Kreisels auch ohne Feuerwehrprojekt auf die Stadt zukäme.

Kanalnetz

Da erste Untersuchungen gezeigt haben, dass eine Anbindung des geplanten Feuerwehrgerätehauses an das bestehende Kanalnetz in der Müßmattstraße aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, soll das Gebiet an das Kanalnetz in der Cranachstraße angebunden werden. Hier geht die Stadt hinsichtlich der inneren Erschließung des geplanten Neubaugebietes quasi in Vorleistung.

Kleingartenkonzept

Um den Wegfall der bestehenden Kleingärten im Planungsgebiet auszugleichen, will die Stadt ein Kleingartenkonzept erarbeiten. Dies stellt gleichzeitig eine zukünftige Handlungsgrundlage für die Entwicklung der Kleingärten im Stadtgebiet dar.  

Wettbewerbsverfahren für Gebäude und Wohngebiet

Für das Gebäude selbst, schlägt die Stadt einen „nicht-offenen-Teilnahmewettbewerb“ vor. Dieser schaffe mit einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis  aufgrund der Vielzahl an Wettbewerbsideen eine gute Entscheidungsgrundlage.

Ebenso soll für die Entwicklung des Gebietes „Östlich Cranachstraße“ ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt werden.

Grunderwerb

Parallel zu all diesen Planungen, kümmert sich die Stadt um den Grunderwerb. Hierzu beschlossen die Gremien eine Satzung über ein Vorkaufsrecht.

Oberbürgermeister Klaus Eberhardt erinnerte angesichts der Fülle an Beschlüssen daran, dass jede einzelne Maßnahme in den dafür zuständigen Gremien im Laufe des Verfahrens ausführlich diskutiert werden wird. Jetzt gälte es, die Grundlagen zu schaffen, um die Planungen für das Großprojekt aufgleisen zu können.