Städtische Nachricht

Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
Antrag auf Unterlassung im Bürgerbüro verfügbar


Jubilare, die keine Veröffentlichung wünschen, können beantragen, dass die Veröffentlichung Ihrer Daten unterbleibt. Der Antrag kann im Bürgerbüro ausgefüllt werden oder wenn es der betreffenden Person nicht möglich ist im Bürgerbüro vorbeizukommen kann das Formular auf Wunsch auch zugeschickt werden oder durch eine dritte Person abgeholt werden.

Sofern kein Antrag auf Nichtveröffentlichung der Daten vorliegt, darf die Meldebehörde (oder das Sekretariat des Oberbürgermeisters) nach dem Meldegesetz Vor- und Familiennamen, Titel, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren öffentlich bekannt geben und an die Presse zum Zweck der Veröffentlichung weitergeben. Auch die Weitergabe dieser Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ist laut Meldegesetz zulässig.

Für Fragen steht das Bürgerbüro unter der Rufnummer 0 76 23 / 95-0 zur Verfügung.