Versteigerung von Fundfahrrädern
22.07.2016
Die Stadtverwaltung fordert alle potentielle Eigentümer auf, ihre Rechte an den Fundsachen bis zum 2. September im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rheinfelden anzumelden.
Nach Ablauf der genannten Frist können keine Rechte an den Fundgegenständen mehr geltend gemacht werden.