Städtische Nachricht

Versteigerung von Fundfahrrädern


Rathaus Rheinfelden (Baden) Die Stadtverwaltung fordert alle potentielle Eigentümer auf, ihre Rechte an den Fundsachen bis zum 2. September im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rheinfelden anzumelden.
Nach Ablauf der genannten Frist können keine Rechte an den Fundgegenständen mehr geltend gemacht werden.