Städtische Nachricht

Public Viewing zur Fußball-Europameisterschaft


Auch während der Fußballeuropameisterschaft ist public viewing möglichl.  Eine entsprechende Lockerung des Lärmschutzes für die Zeit vom 10. Juni bis 10. Juli sieht eine Verordnung des Bundesrates vor. Allerdings müssen die Veranstalter bei der zuständigen kommunalen Behörde einen Antrag stellen. „Wir wägen in  jedem Einzelfall zwischen dem besonderen öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe ab“, so der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung Dominic Rago. Auch entsprechende Autokorsos haben das Amt  für öffentliche Ordnung und das Polizeirevier Rheinfelden im Blick. „Gegebenenfalls werden wir verkehrslenkende Maßnahmen ergreifen“, so Rago.