Städtische Nachricht

Bebauungsplan Kapfweg
Aus dem Gemeinderat


Rathaus Rheinfelden (Baden) Diese betreffen zum einen das Verbot von Flachdächern, da diese nicht dem dörflichen Charakter entsprächen, und die Aufnahme eines Gehrechtes entlang der nordwestlichen Grenze des Gebietes zur Erschließung der nachgelagerten Gärten, die bisher über privaten Grund erreicht werden. Außerdem wurde im Wohngebiet 2 die Geschosshöhe auf 2 Geschosse beschränkt.

Hintergrund

Das circa 0,56 ha große Planungsgebiet umfasst den bebauten Bereich zwischen Kapfweg und Beuggener Straße im Verknüpfungsbereich zur Oberen Dorfstraße. Auf drei Teilflächen befinden sich leer stehende oder ungenutzte Gebäude. Die vorgelegten Baupläne hätten in Summe zu einem Übermaß an Verdichtung und einer nachteiligen Überformung des Ortskernes führen können, daher wurde eine städtebauliche Steuerung in Form des Bebauungsplanes notwendig.