Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK) zur Seveso-III-Richtlinie
Aus dem Gemeinderat
13.05.2016
In einem nächsten Schritt wird das Konzept nun im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 9. Juni den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und öffentlich ausgelegt. Die während der Beteiligung eingehenden Äußerungen werden im weiteren Verlauf geprüft und wo erforderlich berücksichtigt.
In ihren Stellungnahmen lobten alle Fraktionen das Vorgehen der Stadtverwaltung und der Industrie zur Lösung des Problems. Das vorliegende Konzept sei einerseits ein klares Bekenntnis Rheinfeldens zur Industrie, gleichzeitig ermögliche es aber auch eine weitere Stadtentwicklung.
Hintergrund
Die sogenannte Seveso-III-Richtlinie, die vom Europäischen Parlament zur „Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen“ erlassen wurde, schreibt vor, dass zwischen Betriebsbereichen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, und schutzbedürftigen Gebieten wie zum Beispiel Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden etc ein angemessener Abstand gewahrt bleiben muss. In Rheinfelden fallen einige Stoffe in den Betriebsbereichen der Evonik Industries AG und RheinPerChemie GmbH unter diese Richtlinie. Ein Gutachten des TÜV – Nord hat für diese Bereiche einen angemessenen Abstand von bis zu 850 Metern ermittelt.
Wie viele andere Industriegebiete in Deutschland und Europa ist auch Rheinfelden durch ein dichtes Nebeneinander von Industriebetrieben, Wohngebieten und innerstädtischen Bereichen geprägt. So dass im geforderten „angemessenen Abstandsradius“ etliche Wohngebiete, der zentrale Innenstadtbereich sowie das Gewerbegebiet Schildgasse liegen. Diese Bestandsnutzungen sind nach der Richtlinie als schutzwürdige Gebiete zu bewerten. Die Richtlinie will aber ein weiteres Heranrücken von schutzwürdigen Nutzungen in Richtung Industrie verhindern.
Das in einem engen Abstimmungsprozess zwischen Stadtverwaltung, Regierungspräsidium und Industrie erarbeitete städtebauliche Entwicklungskonzept legt nun sinnvolle und abgewogene Spielräume für die Innenstadtentwicklung sowie gemeinsame Leitlinien fest. Grundlegender Gedanke des pragmatischen Ansatzes ist, dass mit zunehmender Entfernung von den störfallrelevanten Betriebsbereichen das Risiko sinkt, und daher stärker schutzbedürftige Nutzungen möglich sind als in unmittelbarer Nähe. Daher gliedert das Konzept den Abstand in zwei Planungszonen und formuliert damit einhergehende Nutzungseinschränkungen. Dabei verlaufen die Planungszonen nicht linear – wie auf dem Reißbrett gezogen – sondern berücksichtigen die örtlichen Gegebenheiten wie Wohngebiete, Grünzonen etc.
Großen Einfluss hat das SEK auf den Bebauungsplan Grendelmatt III, der nach Erscheinen der Richtlinie vom Gemeinderat und von der Verwaltung „auf Eis gelegt wurde“. „Hier wird Wohnungsbau nur nördlich der Dürrenbachstraße möglich sein“, so Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Für die weitere Innenstadtentwicklung wie beispielsweise die Stadtsanierung im Bahnhofsbereich und der Güterstraße sieht das Stadtoberhaupt keine negativen Auswirkungen. Auch eine Nachverdichtung der Innenstadt sei weiterhin möglich.
Das gesamte Konzept wird am 9.6.2016 an einer Informationsveranstaltung vorgestellt.