Städtische Nachricht

Blauer Bock
Kurz berichtet aus dem Gemeinderat vom 17. März


Rathaus Rheinfelden (Baden) Ausschlaggebend hierfür seien alleine baurechtlich relevanten Vorschriften, so das Baurechtsamt. Und hierbei handele es sich bei den beantragten Änderungen um reine Maßnahmen im Innenbereich. Die bisherige Vergnügungsstätte wird aufgrund eines vom Landgericht Freiburg im Jahr 1995 geschlossenen Vergleichs geduldet.

Die Gemeinderäte nahmen diese Information mit Ernüchterung auf und plädierten quer durch alle Fraktionen dafür, einen Teil der Vergnügungssteuer Suchtberatungsstellen zu gute kommen zu lassen. Die Stadtverwaltung versprach eine Überprüfung im Rahmen der Untersuchungen der Finanzstrukturkommission.