Städtische Nachricht

Ergebnisse aus dem Gemeinderat
Einführung Bürgermeisterin Diana Stöcker, Jahresabschluss 2014 der Wohnbau Rheinfelden


Oberbürgermeister Klaus Eberhardt und Bürgermeisterin Diana Stöcker Als zweiten Tagesordnungspunkt führte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt die neugewählte Bürgermeisterin Diana Stöcker in den Gemeinderat ein. Diana Stöcker bekleidet seit rund einem Monat das Amt der Ersten Beigeordneten der Stadtverwaltung. Bürgermeisterin Diana Stöcker wurde herzlich im Gremium willkommen geheißen.

Dieter Burger Als dritter Tagesordnungspunkt wurde der Jahresabschluss 2014 der Wohnungsbaugesellschaft mbH 2014 vorgestellt. Geschäftsführer Dieter Burger erläuterte den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.385.917,85 Euro aus. Unter Hinzurechnung des Gewinnvortrags von 514.844,21 Euro und Abzug der Einstellung in die gesellschaftliche Rücklage von 238.591,79 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von 2.662.170,27 Euro aus. Die Stadtverwaltung schlägt vor, hiervon 2.300.000 Euro in die freie Rücklage einzustellen und 362.170,27 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Zudem verwies der Geschäftsführer auf den neuen, attraktiveren Internetauftritt der Wohnbau Rheinfelden. Der Gemeinderat beschloss Oberbürgermeister Klaus Eberhardt zu beauftragen, in der anstehenden Gesellschafterversammlung wie folgt zu stimmen: 1. Dem Geschäftsbericht, dem Jahresabschluss sowie dem Bericht des Aufsichtsrates für das Jahr 2014 wird zugestimmt. Weiterhin beschloss der Gemeinderat: 2. die Geschäftsführung wird entlastet; 3. der Aufsichtsrat wird entlastet.

Als vierter Tagesordnungspunkt wurde eine Änderung der Betriebsatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Rheinfelden behandelt. Die Betriebsleitung besteht gleichberechtigt aus dem Leiter der Stadtkämmerei (kaufmännischer Betriebsleiter) und dem Leiter der Tiefbauabteilung (technischer Betriebsleiter). Die bisherige Betriebssatzung sieht keine Regelung über die Stellvertretung im Verhinderungsfall eines Betriebsleiters vor. Bislang haben sich die beiden Betriebsleiter gegenseitig vertreten, allerdings birgt dies den Nachteil, dass so der Stellvertreter ggfs. nicht über das notwendige Know-how verfügt. Besonders im technischen Bereich muss bei Gefahr im Verzug schnell gehandelt werden. Sachgerecht kann dies nur durch einen Mitarbeiter der Tiefbauabteilung erfolgen, der aber formal keine Berechtigung hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Betriebsleiter durch ihre jeweiligen Stellvertreter, also die stellvertretende Stadtkämmererin und die stellvertretende Tiefbauabteilungsleiterin, vertreten werden. Der Hauptausschuss hat in nichtöffentlicher Sitzung die Änderung befürwortet. Die Verwaltung schlägt vor, die Betriebssatzung dementsprechend zu ändern. Der Gemeinderat beschloss den § 9 Absatz 2 der Betriebsatzung wie folgt zu ändern: „Die Betriebsleitung besteht aus dem Leiter der Stadtkämmerei (kaufmännischer Betriebsleiter) und dem Leiter der Tiefbauabteilung (technischer Betriebsleiter). Im Falle der Verhinderung werden diese durch ihre jeweiligen Stellvertreter aus der Organisationsstruktur der Stadtverwaltung vertreten. Beide Betriebsleiter sind gleichberechtigt. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Oberbürgermeister.“

Fünfter Tagesordnungspunkt behandelte die Erweiterungsabsicht des Autohauses Winzer in Degerfelden. Die geplante Betriebserweiterung ist nur auf die östlich anschließende Fläche möglich, welche im Flächennutzungsplan für landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen ist. Aufgrund der planungsrechtlichen Gegebenheiten einerseits und der geringen Flächengröße andererseits ist im Abgleich mit der konkreten gewünschten Nutzung zu prüfen, welches das geeignetste Verfahren zur zügigen Schaffung von neuem Planungsrecht sowie im Hinblick auf die zu erteilende Baugenehmigung ist. Um Planungssicherheit für die beteiligten Vertragsparteien Investor und Stadt zu schaffen, soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem die wesentlichen Eckdaten sowie weiteren Schritte festgelegt werden. Der Gemeinderat beschloss: Die Erweiterungsabsichten der Firma „Autohaus Winzer“ werden begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welches das geeignetste Verfahren zur zügigen Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung ist, und entsprechende Schritte zur Umsetzung des Vorhabens einzuleiten.

Als sechster Tagesordnungspunkt wurde eine außerplanmäßige Aufwendung zur Sanierung der Pavillons der Hans-Thoma-Schule behandelt. Der Gemeinderat genehmigte auf Empfehlung des Hauptausschusses die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000 Euro.