Städtische Nachricht

Neue Bodenrichtwerte festgelegt
Erstmalige Einbeziehung von bebauten Grundstücken


Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte wurden die Verträge der Jahre 2013 und 2014 herangezogen. Erstmals konnten dabei nun auch bebaute Grundstücke mit einbezogen werden, so dass bei den Baulandflächen insgesamt 200 Kaufverträge in die Bewertung eingeflossen sind. In zwölf Fällen gab es gegenüber den bisherigen Richtwerten eine Erhöhung und lediglich in zwei Fällen gab es geringe Reduzierungen. Es zeigt sich, dass der Grundstücksmarkt eine Tendenz zu steigenden Grundstückswerten hat.

Landwirtschaftliche Grundstücke wurden anhand von 90 Kaufverträgen bewertet, hier bewegen sich die Werte im bisherigen Rahmen und es kam nur zu marginalen Änderungen.

Nach der erfolgten Genehmigung des Flächennutzungsplans (FNP) im Jahr 2014 wurden ebenfalls Richtwerte für Bauerwartungsland festgelegt. Dies stellt eine weitere Neuerung gegenüber den bisherigen Richtwerten dar. Flächen, die im FNP für eine Bebauung vorgesehen sind, wurden  mit einem Richtwert von 15 Euro/qm festgesetzt. Lediglich bei fortgeschrittenem planungsrechtlichem Verfahrensstand, wie beispielsweise für das Gebiet "Auf der Schanz II" im Ortsteil Karsau, wurden davon abweichend höhere Richtwerte festgesetzt. Aus dem FNP lässt sich aber kein Rechtsanspruch ableiten, dass diese Grundstücke tatsächlich Bauland werden.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Bodenrichtwerte keine bindende Wirkung haben und es auch keine Verkehrswerte sind. Der Wert eines konkreten Grundstücks kann nur über ein Einzelgutachten ermittelt werden.

Die Bodenrichtwerte liegen vom 29. Juni bis 24. Juli vor dem Zimmer 409 im 4. Obergeschoss des Rheinfelder Rathauses, Kirchplatz 2, aus. Bei Fragen steht Yvonne Laasch immer mittwochs, donnerstags und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer 07623 95293 zur Verfügung. Die Bodenrichtwerte können auch auf der städtischen Website eingesehen werden.