Der Pass für den Spaß
Partypass kommt in Testphase
21.05.2014
Das Kreisjugendreferat hatte vorgeschlagen, dieses Modell in den Kommunen des Landkreises einzuführen, denn in Verbindung mit dem Personalausweis sorgt hier der Partypass für Abhilfe. Durch den Partypass besteht die Möglichkeit, dass bei der Einlasskontrolle die Identität des Besuchers anhand des Personalausweises bestätigt werden kann und zur Übersicht anstelle des Personalausweises der Partypass einbehalten werden kann. Das ermöglicht den Veranstaltern ihre Events auch wieder für Jugendliche unter 18 Jahren zu öffnen.
Auch das Fehlerverhalten von Jugendlichen kann so verfolgt werden. Wenn der Partypass nicht rechtzeitig vor Mitternacht abgeholt wird, informiert der Veranstalter die Stadtverwaltung, welche ihrerseits die Eltern über das Verhalten ihres Kindes informiert. In einem ersten Schritt soll der Partypass ab Januar 2015 für Veranstaltungen des Jugendreferats eingeführt werden. Bei guter Akzeptanz unter den Jugendlichen könnte in einem zweiten Schritt der Partypass auf Veranstaltungen von Vereinen und anderen Veranstaltern ausgeweitet werden.