Städtische Nachricht

Ergebnisse aus Gemeinderat
Umwandlung Ganztagesgrundschulen und gentechnikfreie Stadt Rheinfelden


Der zweite Tagesordnungspunkt zur Tunnelforderung bezüglich des Weiterbaus der A 98 wurde schon vor der Sitzung vertagt.

Dritter Tagesordnungspunkt behandelte die frühzeitige Offenlage für den Bebauungsplan „Einhäge“. Stadtplanerin Christiane Ripka trug zunächst die Ergebnisse der von der Stadt durchgeführten Gewerbebefragung vor. Anschließend stellte sie die derzeitige Planung für das Gewerbegebiet am Rande von Warmbach vor. Der Gemeinderat hatte am 21. März 2013 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Gewerbegebiet soll speziell für das Handwerk entwickelt werden, Handel ist dort nicht vorgesehen. 15 Bauplätze à 2.000 qm stünden dort zur Verfügung. Ökologische Belange wurden bei der Planung in höchstem Maße beachtet. Die Präsentation von Christiane Ripka können Sie hier einsehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans „Einhäge“ vom 27.03.2014 zu billigen und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Als vierter Tagesordnungspunkt wurde der Anordnungsbeschluss für die Baulandumlegung „Einhäge“ besprochen. Zur Verwirklichung des Bebauungsplans Einhäge müssen bodenordnerische Maßnahmen durch ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden, da nicht alle Grundstücke im Besitz der Stadt sind. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für das Gebiet des Bebauungsplans „Einhäge“ eine Umlegung der Grundstücke nach den Vorschriften des Baugesetzbuches anzuordnen. Die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes bleibt dem Umlegungsausschuss im Rahmen des Umlegungsbeschlusses vorbehalten. Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Gewerbegebiet Einhäge“.

Der fünfte Tagesordnungspunkt behandelte die 1. Änderung des Bebauungsplans „Grendelmatt II“. Geändert werden muss die Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu den Erschließungsflächen oder den privaten Grundstücken, dazu muss der Grünordnungsplan angepasst werden. Das Büro Faktorgrün hat einen entsprechenden Entwurf erarbeitet. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem vorgelegten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Grendelmatt II“ zu billigen und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Als sechster Tagesordnungspunkt wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wocklerle III“ behandelt. Geändert werden muss die Zuordnung der grünordnerischen Maßnahmen zu den Erschließungsflächen oder den privaten Grundstücken, dazu muss der Grünordnungsplan angepasst werden. Ortsrandgestalterische und Überlegungen aufgrund der Überschwemmungsgefahr sind in den Entwurf eingeflossen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den vorgelegten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Wockerle III“ zu billigen, und fasste einen neuen Auslegungsbeschluss.

Der siebte Tagesordnungspunkt behandelte die Umwandlung der bestehenden Ganztagesgrundschulen nach dem geänderten Schulgesetz. Hanspeter Schuler, Hauptamtsleiter, stellte das Thema vor. Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben sich nach ausführlichen Verhandlungen auf Eckpunkte und eine gemeinsame Finanzierung für den Ausbau von Ganztagsschulen an Grundschulen geeinigt.
Diese Neuregelungen sollen zum Schuljahr 2014/2015 in das Schulrecht des Landes aufgenommen werden. Noch stehen diese Regelungen unter dem Gesetzesvorbehalt. Mit dem neuen Konzept soll es Schulträgern und Schulen möglich sein, einen Ganztagsbetrieb angepasst an ihre örtlichen Gegebenheiten einzurichten. Den Schulen wird bei der Gestaltung ihres organisatorischen und pädagogischen Konzepts ein großer Spielraum eingeräumt. Bestehende Ganztagsschulen auf Schulversuchsbasis, wie die Goetheschule und die Hans-Thoma-Schule, erhalten Bestandsschutz für die Fortführung ihrer Angebote auf der bisherigen Grundlage. Aufgrund des Bestandsschutzes besteht zudem bis auf Weiteres kein Zwang zur Umwandlung bestehender Ganztagsgrundschulen in gesetzliche Ganztagsgrundschulen. Gemeinsam mit den Schulleitungen beider Schulen sowie mit dem Staatlichen Schulamt Lörrach wurde vereinbart, die Umwandlung nach dem geänderten Schulgesetz durchzuführen.
Während vier verschiedenen Zeitkorridoren, aus denen die Schulen den passenden auswählen können, wird fortan die Betreuung durch das Land gewährleistet. Die Schulen erhalten dafür vom Land eine Lehrerstundenzuweisung. Die Verantwortung liegt somit während des Ganztagsbetriebs nicht mehr beim Schulträger. Der Schulträger ist lediglich für die Bereitstellung des Mittagessens sowie für die Aufsicht beim Essen in der Mensa verantwortlich.
Die Höhe der Lehrerwochenstunden richtet sich nach dem gewählten Zeitrahmen und der Ganztagsschülerzahl. Bei der Variante „4 Wochentage á 8 Zeitstunden“, für die sich die beiden Rheinfelder Schulen entschieden haben, werden zwölf Lehrerwochenstunden pro Gruppe gewährt. Ab 25 Schüler, die sich für den Ganztagsbetrieb anmelden, kann eine Gruppe gebildet werden und damit der Ganztagsbetrieb insofern eingerichtet werden. Die Form, ob „offen“ oder „gebunden“ spielt bei der Gewährung der Lehrerwochenstunden entgegen der bisherigen Praxis keine Rolle. Diese Unterscheidung der Formen bleibt dem Grund nach, erhält aber andere Bezeichnungen. Offene bzw. teilgebundene Ganztagsgrundschulen, wie die Goetheschule, heißen künftig „Grundschule in Wahlform“, gebundene Ganztagsgrundschulen, wie die Hans-Thoma-Schulen, „Grundschule in der verbindlichen Form“.
Von den gewährten Lehrerwochenstunden können bis zu 50 Prozent monetarisiert werden. 1 Lehrerwochenstunde entspricht 1.860 Euro. Damit können Angebote außerschulischer Partner wie bisher für die Schulkindbetreuung finanziert werden. Für die Beantragung nach dem neuen Konzept durch den Schulträger ist die Zustimmung der Schulkonferenz und des Gemeinderates erforderlich. Voraussetzung ist die Änderung der jeweiligen pädagogischen Konzepte, die einen rhythmisierten Ganztagsbetrieb vorsehen und außerschulische Partner einbeziehen sollen. Die pädagogischen Konzepte werden derzeit von den Schulleitungen überarbeitet und sind mit dem Antrag bis zum 30. April 2014 beim Staatlichen Schulamt einzureichen.
Peter Grimm, Schulleiter der Hans-Thoma-Schule, stellte das pädagogische Konzept der Hans-Thoma-Schule vor. Carmen Kromer, Schulleiterin der Goetheschule, stellte das pädagogische Konzept der Goetheschule vor. Hier können Sie die Präsentation von Hanspeter Schuler, die Präsentation von Peter Grimm und die Präsentation von Carmen Kromer einsehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Schulträger zu ermächtigen, die Umwandlung der bestehenden Ganztagesgrundschulen in das neue Ganztageskonzept für Grundschulen vorbehaltlich der Gesetzesänderung zu beantragen. Gemeinsam mit den Schulleitungen soll das pädagogische Konzept für die jeweilige Schule überarbeitet und für die Antragstellung geändert werden.

Als achter Tagesordnungspunkt wurde die Bestätigung der Wahl von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr besprochen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Wiederwahl von Enrico Leipzig zum Abteilungskommandanten der Abteilung Rheinfelden, der Wiederwahl von Thomas Kieper zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Rheinfelden, der Wiederwahl von Oliver Markstahler zum Abteilungskommandanten der Abteilung Minseln, der Wiederwahl von Daniel Schindler zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Minseln und der Wahl von Guidoi Krohn zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Herten zu. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre und schließt sich an die bisherigen Amtszeiten an. Im Fall von Guido Krohn beginnt die Amtszeit am 10. April 2014.

Der neunte Tagesordnungspunkt behandelte den Antrag „Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen in Rheinfelden“ der Fraktion Grüne. Der Antrag beinhaltete sechs Punkte, von denen sich aber der erste Punkt schon vor der Sitzung erledigt hatte. Die Verwaltung bezog zu den weiteren Punkten Stellung. Der Gemeinderat beschloss bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung, dass die bisherigen Aktivitäten der Stadtverwaltung begrüßt werden und diese vertraglichen Verpflichtungen fortgesetzt werden sollen; Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen auf dem Gebiet der Stadt anpflanzen wollen, durch Gespräche und andere geeignete Maßnahmen für den Verzicht auf den Anbau gewonnen werden soll; die Stadtverwaltung wird einen Appell an alle Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Kirchen richten soll, bei Neuverpachtungen von landwirtschaftlichen Grundstücken in die Pachtverträge ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen aufzunehmen; die Verwaltung wird bei Neuausschreibungen von Schulverpflegung den Aspekt der Gentechnikfreiheit in die Ausschreibungen mit auszunehmen; sowie auf Grundlage dieser Punkte die Stadt Rheinfelden zur „gentechnikfreien Stadt Rheinfelden“ zu erklären.