Städtische Nachricht

Raubgräber in Rheinfelden unterwegs
Untere Denkmalbehörde bittet um Mithilfe


Auf Rheinfelder Gemarkung wurden erst kürzlich wieder Sondengänger gesehen. Sondengänger oder auch Raubgräber sind Personen, die sich ohne Genehmigung Bodenfunde aneignen. Die Suche nach Bodenfunde ist generell genehmigungspflichtig. Mithilfe von Metalldetektoren suchen die Sondengänger nach metallenen Bodenfunden, bspw. Münzen oder Werkzeuge aus der Römerzeit. Dabei handelt es sich nicht um ein Hobby, sondern um eine Straftat, die mit bis zu 50.000 Euro und in besonders schweren Fällen mit bis 250.000 Euro bestraft werden kann. Bodenfunde gelten als archäologische Kulturdenkmale und sind, wenn der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann, Eigentum des Landes Baden-Württemberg.

Die Raubgräber zerstören durch unsachgemäßes Bergen der Bodenfunde die historisch-archäologischen Zusammenhänge und damit auch den historischen Dokumentwert des einzelnen Bodenfundes. Beim Antreffen von Sondengängern und Grabräubern bittet die Untere Denkmalbehörde die Bürger darum, zum Schutz des kulturellen Erbes die Polizei zu verständigen. Zur eigenen Sicherheit sollten die Bürger die Sondengänger nicht selbst zur Rede stellen.