Städtische Nachricht

Ergebnisse aus dem Gemeinderat
Solarkataster, WebGIS, eea und Energiebericht


Unter dem Tagesordnungspunkt 2 „Bekanntgabe“ gab Oberbürgermeister Klaus Eberhardt bekannt, dass der bisherige Leiter der Haushaltsabteilung, Udo Düssel; zu neuen Leiter der Stadtkämmerei gewählt wurde.

Tagesordnungspunkt 3 behandelte die erste Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Holz IIA“. Der Ortschaftsrat Herten sowie der Bau- und Umweltausschuss hatten im Vorfeld der Änderung des Bebauungsplans zugestimmt. Hintergrund ist, dass die Neuteich Immobilien GmbH aus Kandern im Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Wohnanlage realisieren möchte. Um Planungssicherheit für die beteiligten Parteien zu schaffen, soll ein städtebaulicher Vertrag über die weiteren Schritte gefasst werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, a) dem städtebaulichen Vertrag zuzustimmen, und b) den Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Holz IIA“ zu billigen und die öffentliche Auslegung.

Tagesordnungspunkt 4 war die Vorstellung des Energieberichts 2012. Der städtische Energiebeauftragte Michael Schwarz stellte den Energiebericht zum Energieverbrauch der städtischen Liegenschaften vor. Die Präsentation von Michael Schwarz können Sie hier einsehen. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Der fünfte Tagesordnungspunkt behandelte Klima- und Umweltschutzmaßnahmen. Als ersten Unterpunkt stellte der städtische Energiebeauftragte Michael Schwarz den aktuellen Stand im European Energy Award-Prozess und in diesem Rahmen anstehenden und durchgeführte Projekte zum Klima- und Umweltschutz vor. Die Präsentation von Michael Schwarz können Sie hier einsehen. Als zweiter Unterpunkt wurden das auf der städtischen Website angebotene Geodatenportal WebGIS und das Solarkataster vorgestellt. Ursula Philipps, Leiterin der Stadtplanungs- und Umweltabteilung, und Mitarbeiter Andreas Pfister stellten das Geodatenportal und das Solarkataster vor. Der Gemeinderat nahm beide Punkte zur Kenntnis.

Der sechste Tagesordnungspunkt behandelte die Gewährung eines Darlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung. Generell soll der Eigenbetrieb die Mittel zur Kredittilgung aus den erwirtschafteten Abschreibungen erbringen, daher sollten die Nutzungsdauern der Anlagen mit dem Tilgungszeitraum der Darlehen möglichst übereinstimmen. Dies ist derzeit aber nicht der Fall. Als Folge daraus müssen Kredite aufgenommen werden, um die Tilgungen leisten zu können. Um dem entgegen zu wirken, wird die Verwaltung bei künftigen Kreditaufnahmen und Umschuldungen verstärkt Darlehenslaufzeiten von ca. 50 Jahren und länger vereinbaren. Das alleine wird aber noch nicht reichen, daher sind im Haushaltsplan 2014 der Stadt 1 Million Euro zur Gewährung eines Darlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bereitgestellt. Für diese Darlehen sollen folgende Konditionen gelten: Auszahlungskurs 100 Prozent, Verzinsung auf der Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines Aufschlages von 0,15 Prozent, jeweils festzulegen am Quartalsende für das folgende Quartal, Zinszahlungen jeweils zum Quartalsende; tilgungsfrei; jederzeitige Kündigungsmöglichkeit beiderseits mit einer Frist von drei Monaten. Für den städtischen Haushalt bringt das den Vorteil, dass die Mittel bei Bedarf zeitnah verfügbar und bis dahin Zins bringend angelegt sind. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird auf der anderen Seite nicht zu Tilgungsleistungen verpflichtet. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung aus dem städtischen Haushalt ein Darlehen in Höhe von 1 Million Euro zu gewähren.

Tagesordnungspunkt 7 behandelte den Erlass eines an den SV Karsau im Jahr 2004 gegebenen Darlehens. In den Jahren 2005 bis 2007 wurde in Karsau ein neuer Sportplatz gebaut. Der alte Sportplatz wurde im Zuge des Autobahnbaus an die Bundesrepublik veräußert. Vom gesamten Kaufpreis in Höhe von rund 717.000 Euro erhielt der SV Karsau eine anteilige Entschädigung in Höhe von rund 46.500 Euro. Für den neuen Sportplatz trat der SV Karsau als Bauherr auf, da zu diesem Zeitpunkt Sportvereine, aber nicht Kommunen Zuwendungen zum Bau von kommunalen Sportstätten bekamen. Als Voraussetzung dafür musste der SV Karsau Eigenkapital in Höhe von 250.000 Euro vorweisen, daher gewährte die Stadt ein auf 10 Jahre angelegtes, zinsloses und tilgungsfreies Darlehen in dieser Höhe an den SV Karsau. Die Gesamtkosten für den Sportplatz betrugen 1.062.000 Euro, die Förderung durch den Badischen Sportbund betrug 154.225 Euro. Bereits bei der Beschlussfassung über den mit dem SV Karsau abgeschlossenen Bau- und Finanzierungsvertrag bestand Übereinstimmung darin, dass die Darlehensschuld nach Ablauf von 10 Jahren erlassen werden soll. Im Haushalt 2014 ist zu diesem Zweck ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von 250.000 Euro veranschlagt. Der Gemeinderat beschloss, das an den SV Karsau im Jahr 2004 gegebene Darlehen zu erlassen.

Als achter Tagesordnungspunkt stand die Verlängerung eines Darlehens an die Einwohnergemeinde Rheinfelden (Aargau) an. 1974 hat die Stadt ein zins- und tilgungsfreies Darlehen gewährt, welches Rheinfelden (Aargau) direkt an die Kunsteisbahn Rheinfelden AG weiterleitete. Die Kunsteisbahn stellt auch für Jugendliche und Erwachsene aus Rheinfelden (Baden) eine Bereicherung der Freizeitlandschaft dar. Das Darlehen wurde 1998 um 15 Jahre verlängert. Die Verwaltung schlägt vor, das Darlehen wieder um 15 Jahre zu verlängern. Der Hauptausschuss empfiehlt dieses Vorgehen. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme, das gewährte Darlehen in Höhe von 100.000 SFr um weitere 15 Jahre bis zum 31.12.2029 zu verlängern.

Der neunte Tagesordnungspunkt war die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung. Die beabsichtigte Änderung in der Funktion des technischen Betriebsleiters gibt Anlass, die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb an die Rechtslage nach dem Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und die tatsächlichen Begebenheiten anzupassen. Das EigBG sieht eine klare Trennung der Aufgaben zwischen Betriebsleitung, Betriebsausschuss, Gemeinderat und Oberbürgermeister vor. Diese Zuordnung ist beim Eigenbetrieb teilweise unterbrochen und wird durch die Änderung hergestellt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Änderung der Betriebssatzung zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 10 behandelte die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage 2014. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen, die verkaufsoffenen Sonntage für die Innenstadt auf den 1.06.2014 und den 14.09.2014 jeweils zwischen 13.00 bis 18.00 Uhr festzulegen, sowie die verkaufsoffene Sonntage für das Gewerbegebiet Schildgasse auf den 30.03.2014 und den 28.09.2014 jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr festzulegen.

Der elfte Tagesordnungspunkt behandelte die Bestätigung der Wahl von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Wahl 1. von Enrico Leipzig zum 2. Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rheinfelden (Baden) zu, 2. von Marcel Hohler zum Stellvertreter des Abteilungskommandanten der Abteilung Adelhausen zu, und 3. von Urs Willi Mangold zum Abteilungskommandanten der Abteilung Herten zu. Die Amtsdauer beträgt jeweils 5 Jahre.

Unter Tagesordnungspunkt 12 wurde eine Änderung der Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 behandelt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, anstelle des stellvertretenden Beisitzers des Gemeindewahlausschusses, Herwig Popken, auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE Patricia Merkel zu wählen.