Ergebnisse aus dem Gemeinderat
Haushalt 2014, Rheinsteg und Übernahme Straßenbaulast
20.12.2013
Der dritte Tagesordnungspunkt behandelte die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 und Finanzplanung 2014 und Wirtschaftspäne 2014 der Eigenbetrieb Bürgerheim und Wasserwerk. Der Ergebnishaushalt zeigt ein geplantes Gesamtergebnis von -1.122.084 Euro. Der Finanzhaushalt zeigt einen geplanten Rückgang des Finanzierungsmittelbestands um 5.652.284 Euro. Die liquiden Mittel der Stadt reichen aus, um das zu stemmen. Ab dem Jahr 2015 sollen beide Werte sich wieder positiv entwickeln. Paul Renz, Fraktionsvorsitzender der CDU, Michael Lewerenz, Fraktionsvorsitzender der SPD, Emil Franz, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, Heinrich Lohmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen, und Prasanna Mahendran, Vorsitzender des Jugendparlaments Rheinfelden, hielten ihre Haushaltsreden. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 und Finanzplanung 2014 und Wirtschaftspäne 2014 der Eigenbetrieb Bürgerheim und Wasserwerk.
Der vierte Tagesordnungspunkt behandelte die Übernahme der Straßenbaulast von Land- und Kreisstraßen innerhalb von Ortsdurchfahrten sowie die Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen von Herten, Degerfelden und Nollingen. Bei Gemeinden mit mehr als 30.000 Euro sind diese fortan die Träger der Baulast für Ortsdurchfahrten von Land- und Kreisstraßen. Eine finanzielle Ablösung durch den bisherigen Baulastträger sieht der Gesetzgeber nicht vor. Die Stadt übernimmt künftig die Baulast und Verkehrssicherungspflicht auf weiteren 8.440 Metern. Im Zuge dessen wurden auch die Ortsdurchfahrten von Herten, Degerfelden und Nollingen um bis zu 200 Meter vergrößert. Die Stadt wird im Zuge dessen verschiedene Mängelbeseitigung. Der Gemeinderat beschloss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Übernahme der Straßenbaulast von Land- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten sowie den damit verbundenen Eigentumswechsel der betroffenen Straßengrundstücke an der L 139, L 143, K 6333 und K 6336 auf die Stadt Rheinfelden zur Kenntnis. Der Gemeinderat fordert von dem bisherigen Baulastträger für diese Straßenabschnitte den Nachweis der ordnungsgemäßen Unterhaltung. Für die Straßenabschnitte in Herten und Degerfelden ist im Zuge der L 139 eine neue Decke durch den bisherigen Baulastträger aufzubringen. Bei den Brückenbauwerken in Degerfelden und Nollingen sind sämtliche Mängel vom bisherigen Baulastträger zu beseitigen. Für die Brücke in Degerfelden sind alle statischen Nachweise vorzulegen. 2. Der Gemeinderat stimmt den Neufestsetzungen der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Herten, Degerfelden und Nollingen zu. Zu beiden Punkten wird die Stadtverwaltung gebeten, ein entsprechendes Schreiben an das Regierungspräsidium Freiburg zu schicken.
Der fünfte Tagesordnungspunkt behandelte das Projekt „Neuer Steg über den Rhein“. Tiefbauabteilungsleiter Tobias Obert erläuterte das Projekt. Die Präsentation von Tobias Obert können Sie hier einsehen. Nachdem der Gemeinderat das Projekt im Dezember 2011 aufgrund der nicht zu beziffernden Kosten gestoppt hatte, wird das Thema erneut behandelt. Kostenschätzungen wurden mittlerweile vorgenommen und Vergleiche mit existierenden Brücken vorgenommen. Baukosten und Planungen dürften sich auf insgesamt 6 Millionen Euro summieren. Fördermöglichkeiten scheinen wahrscheinlich und könnten weiter ausgelotet werden. Die Stadt würde den Eigenanteil an den Kosten auf eine Millionen Euro begrenzen. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt bezeichnete die Realisierung des Stegs als „eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft“. Die Rede des Oberbürgermeisters können Sie hier nachlesen. 2014 könnte ein beschränkter Teilnehmerwettbewerb durchgeführt und LGVFG-Mittel beantragt werden. 2015 könnte die Ausführungsplanung und Ausschreibung durchgeführt werden. 2016 und 2017 könnte der Steg gebaut werden.
Der Gemeinderat beschloss mit 21 Stimmen bei sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung, dass 1) der Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2011 aufgehoben wird, dass 2) die Verwaltung beauftragt wird, am Projekt „Neuer Steg über den Rhein“ weiterzuarbeiten, dass 3) zur Konkretisierung der Planung hinsichtlich Lage/Standort, Bauausführung und Kosten ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt wird, hinsichtlich der Konfliktlage favorisiert die Stadt einen Standort flussabwärts, dass 4) mögliche Förderungen, wie z.B. Interreg V oder LGVFG zu beantragen sind, nach derzeitigen Kostenschätzungen begrenzt die Stadt den Eigenanteil der Baukosten des Steges auf 1 Millionen Euro, und dass 5) nach Vorliegen weiterer Details hinsichtlich Planung und Kosten die Entscheidung des Gemeinderats zur Durchführung eines Bürgerentscheids vorbehalten bleibt.
Der sechste Tagesordnungspunkt behandelte das Thema Ersatzbeschaffung von Einsatzjacken für die Freiwillige Feuerwehr. Die derzeit verwendeten Einsatzjacken sind nicht mehr lieferbar, die Jacken sind größtenteils über 15 Jahre alt und sind verbraucht. Vier Angebote wurden einegereicht. Der vom Feuerwehrausschuss eingesetzte Arbeitskreis schlägt vor, die Jacke „Viking Titan“ zu beschaffen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Beschaffung von Einsatzjacken in der von der Freiwilligen Feuerwehr gewünschten Form zu zustimmen und den Auftrag an die Firma Wilhelm Barth GmbH zum Preis von 164.043,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer zu vergeben.
Als siebter Tagesordnungspunkt wurde eine Klageerhebung gegen eine Einspruchsentscheidung des Finanzamts Lörrach besprochen. Die in der Mensa de Georg-Büchner-Gymnasiums liegende Cafeteria wurde an die Firma Dussmann AG & Co. KgaA verpachtet. Nach Ansicht der Verwaltung handelte es sich bei der Verpachtung der Cafeteria um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft. Alle Umsätze wurden steuerpflichtig mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Der Vorsteuerabzug wurde wahrgenommen, insbesondere wurde aus den Baukosten für den Erweiterungsbau mit einem Anteil von 26,5 Prozent der Gesamtkosten Vorsteuer geltend gemacht. Ab März 2009 führte das Finanzamt Lörrach eine Umsatzsteueraußenprüfung für die Jahre 2004 bis 2007 durch. Im Ergebnis versagte das Finanzamt den Vorsteuerabzug für die Cafeteria, allerdings ohne eine schriftliche Begründung vorzulegen. Im März 2011 erhielt die Stadt dann geänderte Steuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2007, worauf rund 104.000 Euro an das Finanzamt zurück erstattet werden mussten. Sowohl die Stadtverwaltung als auch das Steuerberatungsbüro I.N.T. Treuhand GmbH sind der Auffassung, dass es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Verpachtung handelt, daher wurde gegen alle geänderten Steuerbescheide im April 2011 Widerspruch beim Finanzamt erhoben. Die Einwendungen der Stadt lehnte das Finanzamt mit nichtnachvollziehbaren Begründungen ab. Der Argumentation des Finanzamts kann von der Stadt und dem Steuerberatungsbüro nicht gefolgt werden. Die Entscheidung über eine Klageerhebung obliegt dem Gemeinderat. Die eventuell anfallenden Kosten für eine Prozessführung stehen im Haushalt bereit. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass gegen die Einspruchsentscheidung des Finanzamts Lörrach Klage auf Anerkennung eines Betriebs gewerblicher Art aus der Verpachtung der Cafeteria im Gymnasium erhoben wird.