Städtische Nachricht

Ergebnisse aus dem Gemeinderat
Information zur Einführung eines Gebäudemanagements


Zu Sitzungsbeginn meldete sich ein Eichsler Bürger bezüglich der Wiedereröffnung der Verbindungsstraße Eichsler Weg / Wannengasse. Er überreichte eine Liste mit mehr als 700 Unterschriften, die sich für die Straßenöffnung aussprachen. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt nahm die Liste entgegen und erklärte, dass ein entsprechender Antrag der Freien Wähler schon vorläge, dieses Thema in der nächsten Gemeinderatssitzung zu behandeln.

Als zweiten Tagesordnungspunkt erstatte die Leiterin der Volkshochschule, Gaby Doladjian, Bericht. Die Präsentation von Gaby Dolabdjian können Sie hier einsehen. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Der Tagesordnungspunkt 3 behandelte „Flächennutzungsplanfortschreibung für den Teilverwaltungsraum Rheinfelden“ mit den beiden Unterpunkten a) Ergebnis der ersten und zweiten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Feststellungsbeschluss; und b) Vergabe der Planleistungen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans wurde vorgezogen. Oberbürgermeister Klaus Eberhrardt fasste die letzten Änderungen zusammen und gab einen Rückblick auf den bisherigen Prozess. Die Rede von Oberbürgermeister Klaus Eberhardt können Sie hier nachlesen. Aufgrund der Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans wird eine Erhöhung der Planungshonorare für die Büros Fahle Stadtplaner und Büro Hage erforderlich. Die Steigerung beträgt in Summe für beide Büros 93.000 Euro.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig dem Gemeinsamen Ausschuss für den Teilverwaltungsraum Rheinfelden zu empfehlen, den Stellungnahmen und Lösungsvorschlägen zuzustimmen und für den Flächennutzungsplan den Feststellungsbeschluss zu fassen sowie die Planungsleistungen für den FNP an das Büro Fahle Stadtplaner mit einem Honorar von 244.830 Euro sowie Planungsleistungen für den Landschaftsplan an das Büro Hage mit einem Honorar von 211.830 Euro zu vergeben.

Der vierte Tagesordnungspunkt behandelte die Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 der Eigenbetriebe Bürgerheim, Wasserwerk und Abwasserbeseitigung. Der Eigenbetrieb Bürgerheim wies am Ende des Wirtschaftsjahrs 2011 bei Erträgen von 4.559.305,50 Euro und Aufwendungen von 4.639.233,40 Euro einen Verlust von 79.927,91 Euro aus. Die Auslastung des Bürgerheims lag bei 98,38 Prozent. Der geplante Jahresüberschuss des Wasserwerks wurde 2011 um 17.957,32 Euro überschritten und beträgt somit insgesamt 138.057,32 Euro. Die Wassergebühren blieben mit 1,40 Euro pro Kubikmeter unverändert. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung schloss 2011 mit einem Jahresergebnis von 0,00. Der Gebührenüberschuss in Höhe von 962.404,39 Euro wurde der Rückstellung aus Gebührenüberschüssen zugeführt. Die Abwassergebühren blieben mit 2,50 Euro pro Kubikmeter konstant. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 und die Entlastung der Betriebsleitungen.

Fünfter Tagesordnungspunkt war die Kalkulation der Abwassergebühr 2014. Zur Kostendeckung der zentralen Schmutz- und Niederschlagswassergebühr ist 2014 eine Festlegung der Schmutzwassergebühr von 1,80 Euro pro Kubikmeter und eine Niederschlagsgebühr von 0,33 Euro pro Kubikmeter nötig. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Gebührenkalkulation zu sowie 1. der generellen Erhebung von Gebühren, 2. den Frischwassermaßstab als Bewertungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. die überbauten und befestigten Grundstücksflächen als Maßstab für die Niederschlagsgebühr zu nehmen, 3. die Kosten und Erlöse eines Jahres für die Gebührenkalkulation zu berücksichtigen, 4. für die Gebührenkalkulation auch die Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen zu berücksichtigen, 5. für die Entwässerung des öffentlichen Verkehrsflächen einen Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten wie Zuschüsse in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen, 6. den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen zuzustimmen, und 7. dass 2014 ein Ausgleich der Kostenüberdeckung des Jahres 2010 in Höhe von rund 27.500 Euro und des Jahres 2011 in Höhe von rund 195.000 Euro erfolgt.

Als sechster Tagesordnungspunkt stand die Vorberatung des Wirtschaftsplans 2014 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung an. Der Wirtschaftsplan 2014 sieht folgende Zahlen vor: Im Erfolgsplan in den Erträgen und Aufwendungen 4.915.850 Euro mit einem Jahresüberschuss von 0,00 Euro und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben 3.328.950 Euro. Der Finanzplan geht von folgenden Daten aus: Erträgen und Aufwendungen des Erfolgsplans 4.919.450 Euro (2015) 4.926.250 Euro (2016) und 4.889.350 Euro (2017) sowie Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplan 2.934.450 Euro (2015), 3.227.150 Euro (2016) und 1.612.600 Euro (2017). Der Hauptausschuss hatte den Wirtschaftsplan vorberaten und dem Gemeinderat die Zustimmung empfohlen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Wirtschaftsplan 2014 und die Finanzplanung.

Als siebter Tagesordnungspunkt wurde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) Basel 2020 und des Trinationalen Eurodistrikts Basel (TEB) besprochen. Dirk Lohaus von der IBA stellte das Wirken der IBA und des TEB vor. Die Präsentation von Dirk Lohaus können Sie hier einsehen. Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung, 1. dass sich die Stadt Rheinfelden (Baden) weiterhin an der IBA beteiligt und für die Haushalte 2014 bis 2016 jährlich 30.000 Euro an Mitteln einplant, sowie 2. dass die Stadt weiterhin Mitglied im TEB bleibt und dafür jährlich 11.170 Euro an Mitteln in die Haushalte 2014 bis 2016 einstellt.

Der achte Tagesordnungspunkt behandelte die Einrichtung eines Gebäudemanagements bei der Stadt Rheinfelden (Baden). Hauptamtsleiter Hanspeter Schuler berichtete über den Stand des Projekts. Die Präsentation von Hanspeter Schuler können Sie hier einsehen. Der Gemeinderat nahm den Bericht der Lenkungs- und Projektgruppe über den Stand der Projektarbeit zur Einrichtung eines Gebäudemanagements zustimmend zur Kenntnis.