Städtische Nachricht

Nachhaltigkeit bei Grundstücksverkäufen
Neue Regelung zum Schutz von Natur und Umwelt


Mit dem Beschluss setzt der Gemeinderat Bestimmungen des energiepolitisachen Arbeitsprogrammes um. Die Maßnahme ist eine der vielen Maßnhamen, die die Stadt Rheinfelden (Baden) im Bereich des Klimaschutzes unternimmt.

Die Bedingungen für die Abgabe von Baugelände wurden unter Nummer 8 wie folgt ergänzt: „Unbebaute Grundstücke der Stadt Rheinfelden in einem allgemeinen Wohngebiet nach Baugesetzbuch dürfen nur verkauft werden, wenn das zu errichtende Gebäude mindestens den Energiewert „KfW-Effizienzhaus 70“ erreicht.“

„KfW-Effizienzhaus 70“ ist das Qualitätszeichen, welches in Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Deutschen Energieagentur GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau entwickelt wurde. Ein diesem Standard entsprechendes Gebäude verbraucht nur 70 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus, der nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 errichtet wurde. Durch den dauerhaft gesenkten Ressourcenverbrauch gilt die Maßnhame als nachhaltig.

Mit der EnEV 2009 wurde das Ziel verfolgt, zu errichtende Gebäude mit einer möglichst günstigen Energiebilanz zu erstellen und im Gebäudebestand die vorhandenen Möglichkeiten zur Energieeinsparung unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zu realisieren. Diese Beurteilung erfolgt durch die zwei Referenzgrößen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust, bei denen in der EnEV 2009 Höchstwerte festgeschrieben wurden, die nicht überschritten werden dürfen.