Bahn- und Straßenbrücke Güterstraße
An dieser Stelle queren aktuell drei Trassen die B34: die Güterstraße, die Bahngleise sowie der Fußgängersteg. Da eine bauliche Teilung der Anlage nicht möglich ist, muss ein gemeinsamer Abriss und Neubau erfolgen. Über den aktuellen Sachstand berichtete Andreas Günther vom Ingenieurbüro Wolf, das von der Bahn beauftragt wurde, im Bau- und Umweltausschuss. Dabei hatte er für das Gremium eine gute sowie eine schlechte Nachricht dabei.
2029 Baubeginn
„Die schlechte Nachricht ist, dass sich die Arbeiten um zwei Jahre nach hinten verschieben, also erst im Jahr 2029 beginnen“, so der Fachplaner. Aus Sicherheitsgründen sei diese Verzögerung tragbar, dann sei aber auch das „Ende der Nutzungsdauer“ des Bauwerks erreicht. Dafür käme ein „weniger aufwendiges“ Bauverfahren zum Einsatz.
Die ursprüngliche Idee, Hilfsbrücken für die Umsetzung der Maßnahme einzusetzen, wurde verworfen. Neu wird die neue Bahnbrücke vor Ort „zusammengesetzt“ und dann „eingeschoben“. Die Bahnstrecke muss voraussichtlich währenddessen für rund vier Wochen gesperrt werden. Nach diesem Schritt werden die Straßen- und Radbrücke gebaut. Die Verkehrsführung auf der B34 bleibt in dieser Zeit zweispurig. Insgesamt rechnet die Bahn mit einer Bauzeit von einem Jahr (Januar bis Dezember). In dieser Zeit wird voraussichtlich die Alte Landstraße gesperrt sein.
Zusammenhang Elektrifizierung
Mehrfach wurde im Anschluss an die Präsentation von den Ausschussmitgliedern die Frage nach möglichen Auswirkungen auf die Elektrifizierung der Hochrheinbahn gestellt. Negative Auswirkungen im Sinne einer Verzögerung der Ausbaumaßnahmen für die Elektrifizierung wurden vom Experten verneint. Eine parallele Umsetzung sei leider nicht möglich.
Hintergrundinformation
Die Bahnüberführung Güterstraße stammt aus dem Jahr 1901 und wurde damals als reine Bahnanlage gebaut. Sowohl der Fußgängerüberweg südlich der Gleise als auch die Straßenbrücke nördlich waren Teil der Anlage und haben sich erst im Laufe der Jahre zu öffentlichen Wegen entwickelt.
Im Vorfeld hatte die Verwaltung in Gesprächen mit der DB Netz AG sowie dem Regierungspräsidium Freiburg (RP) versucht, sowohl eine Teilentwidmung zu erreichen (wonach die Straßenbrücke in die Verantwortung des RP als Straßenbaubehörde respektive der Stadt als Baulastträger übergegangen wäre) als auch eine bauliche Trennung, damit beide Teile unabhängig voneinander saniert werden könnten. Beides leider ohne Erfolg.
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Gesamtmaßnahme hat sich die Stadt zu einer mit der DB Netz AG abgestimmten Vorgehensweise entschlossen, um Synergien im Hinblick auf Planung, Bau und Großbaustelle zu nutzen.