Städtische Nachricht

Ergebnisse aus dem Gemeinderat
Schulcampus und Gründung der Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung Rheinfelden (Baden) GmbH


OB Klaus Eberhardt (rechts) gratuliert Michael Lewerenz zum Geburtstag. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung gratulierte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt dem Stadtrat Michael Lewerenz zum runden Geburtstag. „Es zeichnet ihn aus, dass er an einem solchen Tag an der Sitzung teilnimmt“, so der Oberbürgermeister. Die Gemeinderäte und die SPD-Fraktion gratulierten dem SPD-Fraktionsvorsitzenden ebenfalls.

Als erster Tagesordnungspunkt stand die Festlegung der Ziele für das Forsteinrichtungswerk 2014 bis 2023 an. Herr Unke vom Forstbezirk Schopfheim berichtet über die Situation im Rheinfelder Wald. Er führte die Bedeutung einer nachhaltigen Forstwirtschaft aus. Mit der Einführung nachhaltiger Waldbewirtschaftung vor 300 Jahren ist die Geburtsstunde der Forstwirtschaft mitteleuropäischer Prägung markiert. Das Nachhaltigkeitsprinzip löste die bis dahin ungeregelte Waldnutzung des Mittelalters ab. Bis zum heutigen Tage hat sich das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter entwickelt. Nachhaltigkeit in der deutschen Forstwirtschaft bedeutet heute den an langfristigen Entwicklungen ausgerichteten, umweltverträglichen Umgang mit der Ressource Wald. Der öffentliche Wald soll im besonderen Maße dem Allgemeinwohl dienen und bei gleichzeitiger Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktion die nachhaltig höchstmögliche Leistung wertvollen Holzes erbringen.
Die Eckpfeiler der naturnahen Waldwirtschaft sind: Naturnähe und Vielfalt bei der Baumartenwahl, Begründung und Erhaltung stufiger Mischbestände, Förderung der Stabilität, Anwendung geeigneter Verjüngungsverfahren, Wald- und wildgerechte Jagd, Vermeidung von Schäden sowie Biotopsicherung und Biotoppflege.
Die Stadt Rheinfelden weist mit einem Waldflächenanteil von 40 Prozent im Vergleich zum Landkreis (50 Prozent Waldfläche) eine unterdurchschnittliche Waldflächenausstattung auf, dabei gibt es im Stadtwald Rheinfelden überwiegend Standorte von hoher bis sehr hoher Leistungsfähigkeit. Die Baumartenzusammensetzung kommt der des natürlichen Regionalwaldes nahe (66 Prozent Laubbäume zu 34 Prozent Nadelbäume).
Die nachfolgenden aufgelisteten möglichen Einzelziele sind entsprechend der sechs Helsinki-Kriterien gegliedert. Zusammenfassend beschreibt der letzte Gliederungspunkt „Haushaltssituation“ die Finanzziele der Stadt Rheinfelden: 1. Walderhaltung, 2. Nutzfunkton, 3. Schutzfunktion, 4. Gesunde und vitale Waldökosysteme, 5. Artenvielfalt, 6. Sozial- und Erholungsfunkton und 7. Haushaltsfunktion.
Der Hauptausschuss hatte dem Gemeinderat empfohlen, die Ziele für das Forsteinrichtungwerk zu beschließen. Der Gemeinderat beschloss Festlegung der Ziele für das Forsteinrichtungswerk 2014 bis 2023 einstimmig.

Als dritter Tagesordnungspunkt stand die Kenntnisnahme der Genehmigung des Haushaltsplans 2013 durch das Regierungspräsidium Freiburg an. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom 12. Februar die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013 und der Wirtschaftspläne 2013 der Eigenbetriebe Bürgerheim, Wasserwerk und Abwasserbeseitigung bestätigt. Die in den Eigenbetrieben vorgesehenen Kreditaufnahmen wurden genehmigt. Der Gemeinderat nahm das zur Kenntnis.

Oberbürgermeister Klaus Eberhardt plädiert zur Gründung der Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung Rheinfelden (Baden) GmbH. Der vierte Tagesordnungspunkt behandelte die Gründung der Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung Rheinfelden GmbH.
Bereits in der Klausurtagung im Herbst 2012 wurde das Thema „Wirtschaftsförderung“ diskutiert und die Absicht geäußert, eine Gesellschaft für diese Aufgabe zu gründen. Aufgabe der Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung Rheinfelden (Baden) GmbH wird sein, eine aktive Standortförderung zu betreiben und die Aufgaben der Standort- und Tourismuswerbung und eines City-Managements zu übernehmen.
Oberbürgermeister Klaus Eberhardt hob hervor, dass die Gründung der GmbH große Wichtigkeit für die Stadt hat, um auf Dauer Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur und die Weiterentwicklung der Infrastruktur gehört zu den kommunalen Aufgaben. „Das Besondere unseres Vorschlages ist der unternehmerische Teil eines Standortentwicklung, durch den An- und Verkauf von Liegenschaften“, so der Oberbürgermeister. Die GmbH hat drei Gesellschafter: Mit 40 Prozent die Stadt Rheinfelden, mit 40 Prozent die Wohnbau Rheinfelden und mit 20 Prozent die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden.
Der Gesellschaftsvertrag wurde in mehreren Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung, der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Rheinfelden mbH, der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden und dem Wirtschaftsberater Manfred Gollin abgestimmt. Laut Gesellschaftsvertrag wird ein Aufsichtsrat gebildet, der aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderates besteht. Weiterhin gehören dem Gremium der Geschäftsführer der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft, ein Vertreter der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden sowie ein Vertreter des Wirtschaftsbeirats an. Außerdem ist der Stadtkämmerer beratendes Mitglied. Von den sechs Vertretern aus dem Gemeinderat entfallen je zwei Personen auf die CDU- und die SPD-Fraktion und je eine Person auf die Fraktionen der Freien Wähler und der Grünen.
Neben dem Aufsichtsrat ist die Bildung eines Wirtschaftsbeirats beabsichtigt. Dieser berät die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und gegebenenfalls die Gesellschafterversammlung und gibt Empfehlungen ab. Mitglied können Unternehmen, Institutionen sowie Einzelpersonen aus Rheinfelden (Baden) werden, wenn sie sich zu einem jährlichen Beitrag von mindestens 1.000 Euro über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren verpflichten.
Der Haushaltsplan 2013 enthält keinen Ausgabeansatz, um die Stammeinlage der Stadt leisten zu können. Gemäß Paragraph 7 Absatz 2 des GmbH-Gesetzes darf die Anmeldung in das Handelsregister erst erfolgen, wenn auf jede Stammeinlage ein Viertel eingezahlt ist. Ebenso lässt Paragraph 4 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages zu, zunächst nur ein Viertel der Stammeinlage einzuzahlen. Die Stammeinlage der Stadt beträgt 200.000 Euro, d.h. es genügt zunächst 50.000 Euro einzuzahlen.
Für 2013 ist somit die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in Höhe von 50.000 Euro erforderlich. Diese ist nach Paragraph 84 Absatz 1 Gemeinde-Ordnung zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist. Um Standortnachteile aufgrund mangelnder Standortförderung und -werbung zu vermeiden und die Bereitschaft der örtlichen Industrie, sich im Wirtschaftsbeirat zu engagieren, auszunutzen, ist es erforderlich, jetzt die Weichen zu stellen und nicht ein weiteres Jahr zu warten. Ein dringendes Bedürfnis ist daher zu bejahen. Zur Finanzierung kann die vorhandene Liquidität herangezogen werden, so dass die Finanzierung gewährleistet ist. Der Restbetrag der Stammeinlage in Höhe von 150.000 Euro wird im Haushaltsplan 2014 bereitgestellt.
Der Hauptausschuss empfahl dem Gemeinderat vorgeschlagen zu beschließen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig: 1. die Errichtung der Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung Rheinfelden (Baden) GmbH, 2. dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der GmbH zuzustimmen, 3. folgende 6 Mitglieder des Gemeinderats in den Aufsichtsrat der GmbH zu entsenden(je 2 der CDU- und SPD-Fraktion, je 1 der Fraktion der Freien Wähler und der Grünen), die außerplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt 2013 in Höhe von 50.000 € zu bewilligen.

Fünfter Tagesordnungspunkt war die 3. Änderung des Bebauungsplans Rose-Zielmatt II. Der Bebauungsplan „Rose-Zielmatt II“ wurde in der Fassung der zweiten Änderung durch öffentliche Bekanntmachung am 25. Juli 1990 rechtsverbindlich. Die dritte Änderung des Bebauungsplans „Rose-Zielmatt“ wurde notwendig, da in letzter Zeit mehrere Anläufe für eine Bebauung unternommen, allerdings ohne eine städtebaulich befriedigende Lösung zu erreichen. Mittlerweile liegt ein ansprechender Investorenentwurf vor, dessen Verwirklichung nicht mit den Grundzügen der vorhandenen Planung vereinbar ist.
Die Stuckert Wohnbau AG aus Gundelfingen beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rose-Zielmatt II die Realisierung einer Wohnanlage und beantragt die Änderung des Bebauungsplanes. Um Planungssicherheit für die beteiligten Vertragsparteien zu schaffen, sollen in einem städtebaulichen Vertrag die wesentlichen Eckdaten sowie die weiteren Schritte festgelegt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die die dritte Änderung des Bebauungsplanes „Rose-Zielmatt II“ und stimmte dem städtebaulichen Vertrag zu.

Als sechster Tagesordnungspunkt stand die Aufstellung des Bebauungsplans Kapfweg sowie der Erlass einer Veränderungssperre für das zu überplanende Gebiet an. Im Bereich Beuggener Straße und Kapfweg liegen der Stadt mehrere städtebaulich unterschiedlich ausgerichtete Bauwünsche vor. Die ortskernnahe Baufläche ist für das Ortsbild Nollingen prägend, so dass die bauliche Entwicklung einer städtebaulichen Steuerung bedarf. Dies soll über einen Bebauungsplan geregelt werden. Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung während des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens wird der Erlass einer Veränderungssperre vorgeschlagen. Die Veränderungssperre bewirkt, dass für den künftigen Planbereich die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden dürfen, und dass erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass gemäß Paragraph 2 Absatz 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapfweg“ und den Erlass einer Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kapfweg“.

Siebter Tagesordnungspunkt war die Aufstellung des Bebaaungsplans Gewerbegebiet Einhäge. Der Gemeinderat hat am 21. Februar 2013 beschlossen, das Gebiet „Einhäge“ als gewerbliche Baufläche in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit aufzunehmen. Auf Grund der angespannten Situation auf dem freien Gewerbeflächenmarkt, soll die Entwicklung des Gewerbegebietes Einhäge vordringlich in Angriff genommen werden. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gemäß Paragraph 2 Absatz 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Einhäge“.

Achter Tagesordnungspunkt war die Benennung des bisher namenlosen Weges beim zentralen Jugendhaus in „Tutti-Kiesi-Weg“. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme den Weg Tutti-Kiesi-Weg zu nennen.

Lageplan Campus Neunter Tagesordnungspunkt behandelte den Campus Rheinfelden. Zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 wurde an der Gertrud-Luckner-Realschule und an der Schillerschule die Ganztagsschule eingeführt. Die zusätzlich benötigten Räumlichkeiten sollen in einem gemeinsamen Ganztagshaus auf dem Gelände des ehemaligen Jahnstadions untergebracht werden. Ein vorläufiges Raumprogramm hierzu wurde vom Regierungspräsidium Freiburg am 21. Juli 2011 herausgegeben. Auf dieser Grundlage wurden durch das Stadtbauamt die Kosten der Baumaßnahme abgeschätzt und entsprechende Mittel in den Haushalt 2012 sowie in die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013 und 2014 aufgenommen.
Gegenüber der Kostenschätzung auf Basis des Wettbewerbsergebnisses hat die Kostenberechnung eine erhebliche Erhöhung der Baukosten ergeben. Die Hauptgründe dafür sind: Erhöhte Brandschutzanforderungen mit dem Erfordernis, die gesamte Tragkonstruktion in Massivbauweise (Stahlbeton) zu errichten. Ursprünglich waren für das Dach und einen Teil der Außenwände leichte Konstruktionen vorgesehen, die eine erheblich günstigere Ausführung gerade im Bereich des weit gespannten Mensatragwerks ermöglicht hätten. Des Weiteren wurden zusätzliche feuerbeständige Innenwände und Brandschutzverglasungen erforderlich sowie ein zusätzlicher Rettungsweg. Nachdem in der Kostenberechnung zunächst ein Gesamtbetrag von über 6,6 Mio. Euro zu verzeichnen war, wurden in Zusammenarbeit der Stadtverwaltung und der Planer Einsparpotenziale ausgelotet. Dadurch konnte die Kostensteigerung um 300.000 Euro gemindert werden. Bei der Baukonstruktion kommen zusätzliche Kosten von 306.000 Euro auf. Bei der technischen Ausstattung werden 82.300 Euro zusätzlich benötigt. Bei den Außenanlagen fallen zusätzliche 230.600 Euro an. Bei den Baunebenkosten wird mit zusätzlichen 130.000 Euro gerechnet. Demgegenüber konnten an anderer Stelle Gelder eingespart werden.
Nach dem derzeitigen Stand der Kosten- und Zeitplanung werden die für 2013 vorgesehenen Haushaltsmittel nicht ausreichen, um den vorgesehenen Zeitplan umzusetzen. Für eine Bezugsfertigkeit des Neubaus zum Schuljahresbeginn 2014/15 ist Voraussetzung, dass der Rohbau vor dem Wintereinbruch fertig gestellt und außerdem die wesentlichen Fenster und Außentüren eingebaut und auf dem Dach die erste Abdichtungslage eingebaut wird. Andernfalls ist eine Aufnahme der Ausbauarbeiten erst im Frühjahr 2014 möglich. Daher ist bereits für das Haushaltsjahr 2013 eine überplanmäßige Auszahlung erforderlich.
Für 2013 werden mehr Mittel benötigt als im Haushalt eingestellt. Davon werden circa 240.000 Euro durch Mittelübertragungen aus den Vorjahren gedeckt, über den restlichen Betrag von gerundet 1.130.000 Euro wird eine überplanmäßige Auszahlung beantragt. Dieser Betrag liegt höher als die prognostizierten Mehrkosten, sodass sich für die folgenden Haushaltsjahre in der Summe eine Entlastung um rund 235.000 Euro ergibt. Insgesamt entstehen Mehrkosten von rund 675.000 Euro.
Oberbürgermeister Klaus Eberhardt wies deutlich daraufhin, dass zur Entwicklung des Schulstandortes die Errichtung des Ganztageshauses dringlich geboten ist, da für einen dritten Jahrgang im Ganztagesschulbetrieb an den beiden betroffenen Schulen nicht mehr in den aktuellen Räumlichkeiten möglich sei. Eine suboptimale Schulbetrieb wäre auch schädlich für die Akzeptanz der Ganztagesschulen in der Bevölkerung. „Die Investition in den Campus darf man nicht mit den Instandhaltungsmaßnahmen an anderen Schulen gegenrechnen“, so der Oberbürgermeister. „Nur weil der Campus teurer wird, wird nicht an den anderen Schulen gespart.“
Aufgrund der hohen Kostensteigerungen hatte der Bau- und Umweltausschuss keine Empfehlung ausgesprochen. Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme 1. die Verwaltung zu beauftragen, den Bau des Ganztagshauses und der zugeordneten Freianlagen entsprechend der Darstellung in der Vorlage durchzuführen, und 2. eine überplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 1.130.000 Euro zu genehmigen. Auf Antrag der Grünen beschloss der Gemeinderat ebenfalls ein Controlling der weiteren Baukosten vorzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme vorhandener Liquidität.
Hier können Sie die Präsentation zum Campus einsehen.

Zehnter Tagesordnungspunkt war der Antrag auf Mitgliedschaft im Naturpark Südschwarzwald. Der Naturpark Südschwarzwald ist ein Großschutzgebiet nach Paragraph 23 Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg zur Entwicklung, Pflege und Förderung des Gebietes als vorbildliche Erholungslandschaft. Die bäuerliche Landwirtschaft und die Forstwirtschaft sind ausdrücklich zu erhalten, zu berücksichtigen und fortzuentwickeln. Als Träger des Naturparks wurde am 1. Februar 1999 der Verein Naturpark Südschwarzwald e.V. gegründet, dem die fünf Landkreise Emmendingen, Freiburg, Villingen-Schwenningen, Waldshut, Lörrach und der Stadtkreis Freiburg sowie über 100 Städte und Gemeinden und eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden angehören.
Der Naturpark Südschwarzwald e.V. ist Ideenbörse und Initiator von Projekten, für die Fördermittel mit bis zu 50prozentiger Anteilshöhe zur Verfügung stehen. Die Fördermittel stammen aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg, der Lotterie Glücksspirale und der Europäischen Union. Jährlich werden etwa 100 Projekte aus den Bereichen Natur- und Klimaschutz, Land- und Forstwirtschaft, Siedlungsentwicklung, Umweltbildung, Regionalvermarktung sowie Kultur und Tourismus mit einem Fördermittelvolumen von rund 650.000 Euro gefördert.
Seit der zweiten Erweiterung der Gebietskulisse von 2006 liegen die Dinkelberg-Anteile der Kommunen Lörrach, Steinen, Maulburg, Schopfheim, Hasel und Wehr vollständig im Naturpark Südschwarzwald, während die restlichen vier Dinkelberg-Gemeinden (Inzlingen, Grenzach-Wyhlen, Rheinfelden (Baden) und Schwörstadt) nicht integriert wurden. Die Anfrage von Rheinfelden aus dem Jahr 2005 war abschlägig beschieden worden.
Derzeit wird im Naturpark Südschwarzwald über die vorerst letzte Änderung der Gebietskulisse beraten und entschieden. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29. Oktober 2012 ein Interesse an der Mitgliedschaft von Rheinfelden (Baden) gegenüber dem Vorstand vom Naturpark e.V. signalisiert. Das Landratsamt Lörrach unterstützt aktuell die Einbeziehung der Gemeinden Inzlingen, Grenzach-Wyhlen, Rheinfelden (Baden) und Schwörstadt in den Naturpark, um die Entwicklungsmöglichkeiten des Landschaft- und Erholungsraumes Dinkelberg strukturell zu verbessern. Sollte der erweiterte Vorstand des Naturpark Südschwarzwald e.V. auf seiner Sitzung am 07. März 2013 diesen Vorschlag positiv aufnehmen, wird am 11. April 2013 die Mitgliederversammlung des Naturpark darüber befinden, sofern von den vier Gemeinden ein entsprechender Antrag vorliegt. Ein offizieller Antrag auf Mitgliedschaft kann auf der Grundlage eines Beschlusses des Gemeinderats gestellt werden.
Ein Beitritt zum Naturpark Südschwarzwald bietet für die Dinkelberg-Gemeinden mehrere Vorteile: Unter der gemeinsamen Trägerschaft des Naturparks können gemeinsame Projekte auf dem Dinkelberg einfacher umgesetzt werden; finanzielle Förderungen stehen für geeignete Projektideen zur Verfügung; „Mitglied im Naturpark“ bedeutet eine positive Außendarstellung. Der Mitgliedschaftsbeitrag im Naturpark Südschwarzwald e.V. richtet sich nach Gemarkungsgröße (0,14 Cent pro Hektar) und nach Einwohnerzahl (0,14 Cent pro Einwohner) der jeweiligen Kommune, maximal 2.100 Euro im Jahr. Der Jahresbeitrag von Rheinfelden (Baden) würde damit 2.100 Euro betragen.
Nach der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und dem positiven Votum der Ortsvorsteher beim Ortsvorsteher-Treffen mit dem Oberbürgermeister am 27. Februar 2013 beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme, die Mitgliedschaft im Naturpark Südschwarzwald zu beantragen und beauftragte die Verwaltung, die nötigen Schritte dazu einzuleiten.

Unter dem elften Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informierte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt über die Zukunft der kommunalen Wasserversorgung. Hintergrund hierzu ist die in der Presse kommunizierte Unsicherheit über die Liberalisierungstendenzen der Europäischen Union und damit verbundene Auswirkungen auf das Wasserwerk Rheinfelden. Die Verwaltung informiert, dass nach derzeitigem Kenntnisstand das Wasserwerk nicht von einer möglichen EU-weiten Ausschreibungspflicht betroffen ist, da voraussichtlich nur so genannte Mehrspartenunternehmen, die neben Wasser auch Gas und Strom verkaufen bzw. entsprechende Netze betrieben, betroffen sind. Der Gemeinderat nahm das zur Kenntnis. Weiterhin gab der Oberbürgermeister bekannt, dass die Stadt Rheinfelden mit dem Sanierungsgebiet Stadtmitte West in das Städtesanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg mit einem Volumen von 1.200.000 Euro aufgenommen wurde.