Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt
Das Landratsamt hat diese Regelung am heutigen Mittwoch (14. August) per entsprechender Allgemeinverfügung erlassen. Sollte trotz Verbot Wasser verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Das Entnahmeverbot gilt zunächst bis zum 11. September. Je nach Wetterlage ist eine Verlängerung oder Erweiterung des Verbots möglich.
Das Verbot gilt für die allgemeine Nutzung von Wasser aus Oberflächengewässern. Das Schöpfen für den eigenen Bedarf, beispielsweise zur Bewässerung von Gärten, ist somit untersagt. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben vom Verbot unberührt. Das Tränken von Vieh ist ohne Einschränkung erlaubt.
Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die teils dramatisch gesunkenen Wasserstände in den Gewässern des Landkreises, besonders in kleineren Flüssen und Bächen. Die Hauptursache für die niedrigen Pegelstände ist die Hitze und anhaltende Trockenheit. Auch die immer wieder aufgetretenen Gewitter und Starkregen beeinflussen die Situation nicht maßgeblich. Zudem ist der Grundwasservorrat in den Quellen im nördlichen Teil des Landkreises, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der vergangenen Jahre unterdurchschnittlich niedrig.
Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen