Städtische Nachricht

Ergebnisse aus dem Bau- und Umweltausschuss
Campus, Neubenennung eines Weges und Gewerbegebiet Einhäge


Der Tagesordnungspunkt 6 Baubeschluss und Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Campus Rheinfelden wurde vorgezogen. Das Projekt hatte sich unerwartet um mehr als eine Millionen Euro verteuert. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt erklärte eingangs: „Der Campus ist eines der ganz bedeutenden und herausragenden Projekte für unsere Stadt und für die Entwicklung unserer Schullandschaft. Unser Ziel sollte sein, dass in diesem Jahr noch der Rohbau fertiggestellt wird.“
Modell des Campus mit Ganztageshaus Architekt Stefan Kamm stellte kurz die notwendig gewordene Änderungen seit dem Wettbewerbsergebnis vor. Seitdem wurde die Planung noch vertieft und Änderungen im Raumprogramm vorgenommen. Ein zusätzlicher Büroraum wurde im Erdgeschoss eingeplant. Insgesamt stehen in der Mensa 260 Sitzplätze zur Verfügung. Beim Brandschutz musste allerdings nachgebessert werden: Eine zusätzliche Treppe und ein neuer Fluchtweg im Obergeschoss musste angelegt werden. Schwer wiegt auch, dass das Gebäude unerwartet nach der F90-Richtlinie errichten werden muss, d.h. dass das Gebäude nach der Landesbauordnung nicht als ein einfaches Schulgebäude, sondern als eine Versammlungsstätte gewertet wird. Daher muss der Bau bei einem Brand 90 Minuten standhalten. Dadurch entstehen Mehrkosten, da das Gebäude nun komplett in Massivbauweise errichtet werden muss. Hier können Sie die Präsentation von Stefan Kamm einsehen.
Landschaftsarchitekt Hans-Jörg Wöhrle vom Büro w+p Landschaften stellte die Planungen für den Außenbereich vor. Mit den Außenanlagen möchte er eine Verbindung zwischen den bestehenden Schulen und dem neuen Ganztageshaus herstellen. Dadurch ergibt sich eine schöne Erweiterung des inneren Grünringes vom Herbert-King-Park nach Osten entlang der Hardtstraße, bei der die Wegebezüge fortgeführt werden. Hier können Sie die Präsentation von Hans-Jörg Wöhrle einsehen.
Hochbauabteilungsleiter Erik Fiss erklärte das Gebäude zum Schuljahr 2014/15 fertig sein sollte, da die Gertrud-Luckner-Realschule und die Schillerschule schon zum Schuljahr 2012/13 zu Ganztagesschulen erweitert wurden und derzeit der Ganztagesschulbetrieb nur provisorisch geführt werden kann. Daher soll Anfang Juli mit den Arbeiten begonnen werden. Bei der Baukonstruktion fallen zusätzliche 408.078 Euro an, bei den Außenanlagen fallen zusätzliche 361.750 Euro an, bei den Baunebenkosten fallen zusätzliche 164.533 Euro an und bei der technischen Ausrüstung zusätzliche 82.300 Euro. Bei den Kosten für die Außenanlagen war man von mangelnden Informationen ausgegangen, daher wurde eine Annahme getroffen, die zu niedrig ausfiel. An anderen Stellen konnten 300.000 Euro eingespart werden, um die Kostensteigerung möglichst gering zu halten. Hier können Sie eine kurze Aufstellung der Kostenentwicklung einsehen.
Angesichts der immensen Mehrkosten von 1.280.000 Euro sehen sich die Mitglieder des Ausschusses nicht in der Lage die vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen und wollen sich erst in den Fraktionen besprechen. Daher wurden die Beschlüsse auf die nächste Gemeinderatssitzung in der Folgewoche verschoben.

Tagesordnungspunkt 1 behandelte den Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung in der Peter-Krauseneck-Straße. Grundsätzlich kann die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung zugelassen werden, wenn die gewerbliche Nutzfläche gegenüber der Wohnfläche überwiegt und die Wohnung dem Betrieb zugeordnet ist. Die gewerbliche Nutzfläche des zweigeschossigen Gebäudes mit Keller und Dachgeschoss beträgt 500 Quadratmeter. Die Wohnfläche beträgt 149 Quadratmeter.
Der Ausschuss stimmte bei einer Gegenstimme der Errichtung des Neubaus zu.

Der zweite Tagesordnungspunkt behandelte die Befreiung von der Festsetzung über offene Regenwassermulden für ein Grundstück im Vogelsang. Nach dem Bebauungsplan „Vogelsang West“ sind die offenen Regenwassermulden vorgeschrieben. Ein potentieller Grundstücksinteressent würde das entsprechende Grundstück gerne kaufen, aber nur wenn er anstelle der offenen Regenwassermulden überschüttete Leitungsrohre errichten könnte. Die Regenwassermulden haben sich mittlerweile als nicht notwendig und auch wenig bauherrenfreundlich herausgestellt und der Bebauungsplan befindet sich diesbezüglich schon in einem Änderungsverfahren, so dass auf eine offene Muldengestaltung in Zukunft verzichtet werden können.
Der Ausschuss stimmte der Befreiung einstimmig zu.

Tagesordnungspunkt 3 behandelte die Vergabe von Bauleistungen für die Wasseraufbereitungsanlage des Freibades Rheinfelden. Die Mess-, Steuer- und Regeltechnik der Badewasseraufbereitung im Freibad stammt noch aus den 1970er Jahren. Es treten häufig Fehlfunktion auf und ausfallende Bauteile können nicht mehr Ersetzt werden, da sie nicht mehr lieferbar sind. Die Anlage bedarf eines erheblichen personellen Mehraufwands. Der komplette Austausch der Steuerung ist für die Betriebssicherheit notwendig. Die neugeplante Anlage wäre dann wieder auf dem aktuellen Stand und könnte auch problemlos bei Bedarf erweitert werden. Vier Angebote wurden fristgerecht eingereicht. Im Haushaltsplan sind 205.000 Euro dafür eingestellt.
Der Ausschuss beschloss einstimmig die Bauleistung mit der Auftragssumme von 163,891,51 Euro an die R+GA GmbH zu vergeben.

Der vierte Tagesordnungspunkt behandelte die Vergabe von Bauleistungen bezüglich des neuen Parkplatzes an der B 34 beim Industriegebiet Rheinfelden Süd. Die Firma Schleith hat zuvor schon den Auftrag für den Bau des Knotenpunktes beim Logistikpark Grieshaber erhalten. Die Firma hat bestätigt, dass sie bei Auftragserteilung des Parkplatzes die Einheitspreise der Baumaßnahme Knotenpunkt übernehmen würde. Gemäß Kostenberechnung würden sich die Baukosten auf 137.445 Euro brutto belaufen. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei einer Ausschreibung, die Kosten sich auf 204.000 Euro belaufen würden. Die freihändige Vergabe ist nach VOB A Paragraph 3 Absatz 5 zulässig, wenn sich eine kleine Leistung nicht ohne Nachteil von einer größeren Leistung trennen lässt.
Der Ausschuss beschloss einstimmig die Bauarbeiten für den Parkplatz an der B 34 als Leistungserweiterung zum bestehenden Auftrag „Anbindung Logistik-Park an die B 34“ an die Firma Schleith GmbH zu vergeben.

Der fünfte Tagesordnungspunkt behandelte die Benennung eines bislang namenlosen Wegs. Der am Kulturpark Tutti Kiesi und am zentralen Jugendhaus gelegene Weg soll Tutti-Kiesi-Weg benannt werden.
Der Ausschuss beschloss einstimmig den noch namenlosen Weg Tutti-Kiesi-Weg zu nennen.

Als siebter Tagesordnungspunkt stand die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Einhäge“ an. Aufgrund der angespannten Lage auf dem freien Gewerbeflächenmarkt, soll die Entwicklung des Gewerbegebietes in Angriff genommen werden. Hierzu muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Ausschuss beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans.

Der achte Tagesordnungspunkt behandelte die dritte Änderung des Bebauungsplans Rose-Zielmatt II. Die  Änderung wird nötig, da ein Investorenentwurf vorliegt, dessen Verwirklichung nicht mit den Grundzügen der vorhandenen Planung vereinbar ist. Die Stuckert Wohnbau AG aus Gundelfingen beabsichtigt die Realisierung einer Wohnanlage. Um Planungssicherheit für alle Vertragspartner herzustellen, sollen in einem städtebaulichen Vertrag die wesentlichen Eckdaten und weiteren Schritte festgehalten werden.
Der Ausschuss beschloss einstimmig die dritte Änderung des Bebauungsplans und stimmte dem städtebaulichen Vertrag zu.

Der neunte Tagesordnungspunkt war der Aufstellungsbeschluss sowie Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Kapfweg“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist für das Ortsbild Nollingen prägend, so dass die bauliche Entwicklung einer städtebaulichen Steuerung bedarf, Um eine städtebauliche Fehlentwicklung während des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens zu vermeiden, soll zusätzlich eine Veränderungssperre erlassen werden. Dadurch wird bewirkt, dass für den künftigen Planbereich die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden dürfen, und dass erhebliche und wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass ein Bebauungsplan „Kapfweg“ aufgestellt wird und eine Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich erlassen wird.

Unter Tagesordnungspunkt 10 stellte Tiefbauabteilungsleiter Tobias Obert den Sachstandbericht zum Fahrradwegkonzept des Landkreises, Verbesserungsvorschläge für Geh- und Radwege, den Sachstandbericht für den Radweg Degerfelden-Rheinfelden und die Fahrradstellplätze in der Innenstadt vor. Hier können Sie die Präsentation von Tobias Obert einsehen.
Der Ausschuss nahm das zur Kenntnis.

Als elften Tagesordnungspunkt informierte Oberbürgermeister Klaus Eberhardt den Ausschuss darüber, dass in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zusätzliche Wohncontainer vom Landratsamt aufgestellt werden sollen.
Der Ausschuss nahm das zur Kenntnis.