Städtische Nachricht

Nachbesserung bei Kita-Gebühren

Gemeinderat vom 16. Mai 2024

Dabei hatte Bürgermeisterin Kristin Schippmann in ihren einleitenden Worten für den Verwaltungsvorschlag und die Abschaffung der doppelten Sozialstaffelung mit der Versicherung geworben: „Das ist keine Verschlechterung für die Eltern.“

Der Vorschlag sah vor, den Beitragswert um 20 Prozent bei einem ermäßigten Regelsatz zu erhöhen und damit einen Kostendeckungsgrad von gut 18 Prozent zu erreichen. In der neuen Gebührenstruktur – sie gilt drei Jahre – sollte es keine Unterscheidung mehr nach Einkommen geben, sondern stattdessen der bisherige Mittelwert (weniger als 51.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) für alle Eltern zugrunde gelegt werden. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Einkommensgruppen unter 51.000 Euro Jahresbruttoeinkommen größtenteils einen Zuschuss der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises erhalten können, womit von der Gebührenerhöhung selbst tatsächlich nur ein kleiner Teil der Elternschaft betroffen gewesen wäre. Ebenso strebte die Verwaltung mit dem Vorschlag eine übersichtlichere Struktur, eine Vereinfachung der Ermäßigungsanträge, eine Entbürokratisierung und mehr Zeit für Beratungen durch das Fachamt an.

Für die Folgejahre waren dabei weitere, geringere Erhöhungen um jeweils sechs Prozent vorgesehen. Die Berücksichtigung der Anzahl der Kinder sollte indessen beibehalten werden.

CDU

„Sie haben uns schwere Kost vorgelegt“, erklärte Paul Renz für die CDU-Fraktion. Diese könne dem Vorschlag „Platz-Sharing“ und auch dem Projekt VÖ+ zustimmen, führte er weiter aus, sehe die Abschaffung der doppelten Sozialstaffelung aber kritisch und den Zeitpunkt auch für ungünstig an. Deshalb werde die CDU für den Erhalt der bisherigen Regelung stimmen. Ebenso benannte er das Thema „Schaffung weiterer Kita-Plätze“ als dringlich und schlug eine Erweiterung des Osypka-Kindergartens sowie einen übergangslosen Weiterbetrieb der Kita in Minseln vor.

SPD

Eveline Klein kritisierte für die SPD-Fraktion die in der Vorlage hergestellte Abhängigkeit des Platz-Sharing-Angebots von der Abschaffung der doppelten Sozialstaffelung und verlangte eine separate Abstimmung. Auch die Sozialdemokraten stimmten hierbei dem Platz-Sharing zu, während sie die Abschaffung der doppelten Sozialstaffelung ablehnten: „Die SPD hält an der doppelten Sozialstaffelung fest.“

Freie Wähler

Als „Lichtblick“ bezeichnete Silvia Rütschle – angesichts der momentan rund 200 Kinder in Rheinfelden, die nicht versorgt seien – für die Freien Wähler den Vorschlag des Platz-Sharings. Gleichzeitig erinnerte sie daran, dass die Kommune von einer angestrebten Kostendeckung von 20 Prozent noch weit entfernt sei: „Wir wünschen uns bei den Gebühren auch etwas Anderes, kommen aber um eine Erhöhung nicht herum.“ Deshalb sprach sich die Fraktion für die Abschaffung der doppelten Sozialstaffelung aus – unter der Voraussetzung, dass dann mehr Beratung für die Eltern durch das Fachamt angeboten wird.

Sören und Grüne

Auch die Sören-Fraktion und die Grünen sprachen sich für den Verwaltungsvorschlag sowohl beim Platz-Sharing als auch bei der Abschaffung der doppelten Sozialstaffelung aus. Christiane Poppe (Sören) stellte die Frage in den Raum „Ist die Sozial-Staffelung der richtige Weg?“ und regte an, dem Platz-Sharing eine Chance zu geben und es als Projekt zu starten. Ebenso stellte sie den Antrag, einen Absatz in der neuen Satzung anzupassen, und dort eine rückwirkende Berücksichtigung von Geschwisterkindern ab ihrer Geburt, analog zum Kindergeld, zu ändern.

Annette Lohmann (Grüne) wiederum sprach von einem näherkommenden „Betreuungs-GAU“ und gab als Ziel daher eine flexible Betreuungsstruktur aus. Sie plädierte für eine gute fachliche Weiterbildung von Zusatzkräften und erinnerte daran, dass die Abschaffung einer doppelten Sozialstaffelung auch eine Entbürokratisierung bedeute, mit der Zeit für Beratung frei werde.

Durch die Entscheidung des Gemeinderats gegen die Abschaffung der doppelten Sozialstaffelung muss die Verwaltung nun nachbessern und das Konzept überarbeiten. Beschlossen wurde indessen neben der Anpassung der Betreuungsformate (Platz-Sharing, VÖ+) auch die Änderung der Satzung gemäß dem Vorschlag von Christiane Poppe sowie eine Gebührenanpassung um acht Prozent zum 1. September 2024.

*= Beim Platz-Sharing teilen sich zwei Familien einen Kita-Platz. Hierbei wird das Kind von Familie A zum Beispiel am Montag und Dienstag betreut, das Kind von Familie B – auf demselben Platz – von Mittwoch bis Freitag. Familie A zahlt eine Gebühr für zwei Betreuungstage, Familie B eine Gebühr für drei Betreuungstage.  

**= Die doppelte Sozialstaffelung sieht eine Ermäßigung nach Einkommen und nach Anzahl der Kinder vor.