Städtische Nachricht

Hinweise zum Silvesterfeuerwerk


Grundsätzlich ist das Abbrennen von typischen Feuerwerkskörpern und Silvesterartikeln wie beispielsweise Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer oder Feuertöpfe nur vom 31. Dezember bis zum 01. Januar erlaubt, da es sich hierbei um pyrotechnische Gegenstände der Kategorie zwei handelt. Der Verkauf dieser Artikel ist nur bis 31. Dezember gestattet.

Darüber hinaus verbietet die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz bundesweit den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen im Umkreis von rund 200 Metern in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann.

Ebenso bittet das Ordnungsamt, auf Mensch und Tier Rücksicht zu nehmen. Böller und Raketen stressen lärmempfindliche Menschen und Tiere. Da vor allem Hunde und Katzen ein wesentlich feineres Gehör als Menschen haben, ist der Krach für sie besonders belastend. Oft löst er Panik bei ihnen aus. Die Stadtverwaltung appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt, das Zünden von pyrotechnischen Gegenstände auch in unmittelbarer Nähe des Tierheimes zu unterlassen.

Die Allgemeinverfügung, die auf der alten Rheinbrücke und in einem Umkreis von 50 Metern um das Rheinfelder Zollgebäude gilt, kann auch auf der städtischen Homepage unter öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.