Abschaffung des Kinderreisepasses
13.12.2023
Kinderreisepässe können daher nur noch bis 22. Dezember dieses Jahres ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden (bitte die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes beachten!).
Wenn nach dem 1. Januar 2024 ein neues Ausweisdokument für Kinder benötigt wird, kann ein
- Personalausweis (Gebühr: 22,80 Euro) | Bearbeitungsdauer circa zwei bis drei Wochen
- Reisepass (Gebühr 37,50 Euro) | Bearbeitungsdauer circa vier bis fünf Wochen
- Reisepass im Expressverfahren (Gebühr 69,50 Euro) | Bearbeitungsdauer circa drei bis vier Werktage
beantragt werden. Diese Dokumente haben alle eine Gültigkeit von sechs Jahren.
Weitere Informationen zu Ausweisdokumenten unter:
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen unter: