Städtische Nachricht

Auftakt Haushaltsberatungen

Hauptausschuss 27. November 2023

Die Frage der Gegenfinanzierung – insbesondere für Projekte, die nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune zählen – soll in der nächsten Runde (öffentliche Sitzung Hauptausschuss 11. Dezember) diskutiert werden.

Investitionen

Grundsätzlich stehen einer Kommune für Investitionen Zuschüsse von übergeordneten Stellen (EU, Bund, Land), Gelder aus dem Verkauf von Grundstücken oder Gebäuden, „Erspartes“, der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Ergebnishaushalt) oder Kredite zur Verfügung. Letzteres sieht der Gesetzgeber als nachrangiges Finanzierungsmittel. In den kommenden vier Jahren plant die Stadt zur Fortführung begonnener Projekte Investitionen in Höhe von rund 20,5 Millionen Euro. Zur Finanzierung muss sie dabei - angesichts der prognostizierten Defizite im Ergebnishaushalt – an ihr „Erspartes“.

Kredite für Zukunftsprojekte

Um dennoch dringend erforderliche Projekte anzugehen, schlägt die Stadt dem Gemeinderat vor, in einem gewissen Umfang neue Schulden zu machen. Damit will die Stadt die naturwissenschaftlichen Räume für die Schiller Gemeinschafts- und die Realschule in Form einer Erweiterung des Campus bauen sowie die Hebelschule in einen modernen Schulkomplex zusammenführen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung soll in Herten das Betreuungsangebot ausgebaut werden und die Feuerwehr soll ein neues Hilfsfahrzeug erhalten. „Wir sind nicht die einzige Kommune, die mit den finanziellen Herausforderungen der Schulsanierungen und dem erforderlichen Kita-Ausbau kämpft“, betont Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Daher geht die Verwaltung auch davon aus, dass das Regierungspräsidium, das den städtischen Haushalt genehmigen muss, bei Krediten für diese Pflicht-Projekte „mitgehen wird“.

Gegenfinanzierung

Anders verhält sich die Lage bei Krediten für „freiwillige Projekte“. Hier müsse die Stadt zeigen, so die Stadtkämmerei, dass sie sich um eine „Finanzierung aus eigener Kraft“ bemühe. Dies betrifft beispielsweise das Ganzjahresbad. Im Frühjahr wird die Stadt erfahren, ob sie eine Förderung erhält. Damit diese nicht verfällt, muss sie im Haushaltsplan 2024 den städtischen Investitionsanteil abbilden. Die Verwaltung kann sich hierfür grundsätzlich eine Anhebung der Grundsteuer vorstellen. Die Bürger erhielten durch das Ganzjahresbad ja auch eine konkrete Leistung zurück, so die Argumentation.

Insgesamt müsste die Verwaltung für die Projekte Hebelschule, Erweiterung Campus, Kindergarten Herten, Hilfsfahrzeug Feuerwehr, Ganzjahresbad, Aufwertung Rheinbrückstraße (hier liegt eine Förderzusage der Aggloprogramms vor) bis 2027 23 Millionen Euro neue Schulden machen. (Hinweis: Offen ist noch der Antrag des Ortschaftsrates Eichsel zur Neugestaltung des Sportplatzes.)

Reaktionen

Gegenüber einer Kreditaufnahme für die genannten Projekte zeigten sich in der Beratung alle Fraktionen offen. Die Frage einer Anhebung der Grundsteuer zur Finanzierung des Ganzjahresbades müsse man erst noch intensiv intern diskutieren, hieß es dabei unisono. In diesem Zusammenhang wurde auf die generelle Unsicherheit in der Bevölkerung im Hinblick auf die Neuberechnung der Grundsteuer hingewiesen sowie die Frage gestellt, was passiert, wenn die Stadt keine Förderzusage erhält.

Ergebnishaushalt

Die einzelnen Teilhaushalte des Ergebnishaushalts, der die laufende Verwaltungstätigkeit abbildet, wurden ohne größere Diskussionen „durchgewunken“. Zusätzlich aufgenommen wurden auf Wunsch des Gremiums 5.000 Euro für eine Friedhofsplanung in Nollingen sowie 21.000 Euro für die Weiterführung des Fahrradstraßenkonzeptes.

Die größten Änderungen resultieren aus der Novembersteuerschätzung. Hier hatte Stadtkämmerer Philipp Reiher für die Stadträte eine gute und eine schlechte Nachricht. Aufgrund der aktuellen Steuerschätzung verschlechtern sich die ursprünglichen Ansätze bei der Einkommensteuer um rund 2 Millionen Euro, bei der Umsatzsteuer um 120.000 Euro sowie beim Familienlastenausgleich um 110.000 Euro. Gleichzeitig haben sich für die Stadt aufgrund der geringen Steuerkraft in den vergangenen Jahren grundlegende Berechnungsparameter geändert, so dass sie 2024 mit gegenüber dem eingebrachten Haushaltsentwurf nochmals erhöhten Schlüsselzuweisungen (rund 2,4 Millionen Euro) sowie einer geringeren Umlage an das Land (minus 350.000 Euro) rechnen kann. Auch bei der Kreisumlage macht sich dieser Effekt bemerkbar. Diese steigt zwar gegenüber dem Entwurf noch einmal um 0,4 % an, aufgrund der Neuberechnung der Steuerkraft muss die Stadt aber 345.600 Euro weniger zahlen (in Summe noch 19.740.300 Euro).

Ausblick

Alles in allem bedeutet das für den Ergebnishaushalt 2024 ein positives Ergebnis von 1.341.360 Euro. Auch im Jahr 2025 rechnet die Stadt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 1.463.370 Euro, ab 2026 wird der Ergebnishaushalt voraussichtlich mit einem Minus abschließen: 2026 minus 4.014.370 Euro und 2027 minus 8.497.380 Euro.

Dank an alle Beteiligten

Zum Abschluss der vierstündigen Beratung dankte das Stadtoberhaupt nicht nur der Kämmerei für die gute Vorbereitung, sondern auch den Stadträten für die konstruktive und offene Diskussion.