Städtische Nachricht

Ergebnisse aus dem Gemeinderat
Verkaufsoffene Sonntag und Annahme einer Zuwendung


Oberbürgermeister Klaus Eberhardt begrüßte die Gemeinderäte, interessierten Bürger und Vertreter der Presse zur ersten Gemeinderatssitzung des Jahres 2013. Als Tagesordnungspunkt 2 stand eine Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Bürgerheims Rheinfelden an. Laut Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus dem Heimleiter und dem Leiter der Stadtkämmerei als Betriebsleiter Finanzen. Die Änderung wird notwendig, da der Stadtkämmerer aus der Betriebsleitung ausgeschieden ist und die Heimleiterin vertretungsweise auch die Aufgaben des Betriebsleiters Finanzen wahrnimmt. Nach Auffassung der Verwaltung ist dies im Hinblick auf den Betriebsumfang des Bürgerheims auf Dauer nicht angemessen. In der Klausurtagung im September 2012 wurde diese Meinung auch von Mitgliedern des Gemeinderates geäußert. Die zu beschließende Änderung sieht vor, dass neben dem Heimleiter eine weitere, vom Gemeinderat zu bestimmende Person der Betriebsleitung angehören soll. Auf Vorschlag des Regierungspräsidiums als Rechtsaufsichtsbehörde muss diese zum gehobenen oder höheren Verwaltungsdienst befähigt sein. Der Hauptausschuss hat im Vorfeld dem Gemeinderat ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung die dritte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Bürgerheims der Stadt Rheinfelden (Baden): „Die Betriebsleitung besteht aus dem Heimleiter und einer weiteren vom Gemeinderat zu bestimmenden Person mit der Qualifikation zum Gemeindefachbediensteten gem. § 58 der Gemeindeordnung. Die Betriebsleiter sind gleichberechtigt.“

Der dritte Tagesordnungspunkt behandelte die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2013. Nach dem Ladenöffnungsgesetz in Baden-Württemberg kann aus Anlass von örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen je Bezirk die Ladenöffnung für maximal fünf Stunden zugelassen werden. Die Stadt darf diese Tage bestimmen und die Öffnungszeiten festsetzen. Die zuständigen kirchlichen Stellen wurden seitens der Stadtverwaltung bezüglich Kirchenfeste, Feiertage und Bedenken angehört.
Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2012, hatte sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Anzahl von insgesamt vier verkaufsoffenen Sonntage zu überprüfen. Die Verwaltung gab zu bedenken, dass sich durch die Entfernung zwischen den beiden Bezirken ein gemeinsamer verkaufsoffener Sonntag auf deren Präsentation schlecht auswirken könnte. Bezüglich einer Reduzierung wurden von Seiten des Stadtmarketings mit den Beteiligten Gespräche geführt. Ein Einvernehmen konnte allerdings nicht erzielt werden.
Der Gewerbeverein und die IG Schildgasse haben nun für 2013 den 2. Juni und 22. September für die Innenstadt sowie den 14. April und 29. September für die Schildgasse als verkaufsoffene Sonntage beantragt. Der Hauptausschuss hatte deshalb in seiner Sitzung vom 14. Januar 2013 angeregt, mit den Beteiligten nochmals Gespräche zu führen, mit dem Ziel die verkaufsoffenen Sonntage auf drei zu reduzieren. Hierbei wurde vorgeschlagen, einen gemeinsamen verkaufsoffenen Sonntag für die Innenstadt und die Schildgasse am Sonntag den 22. September zu vereinbaren. Diese Gespräche sind bislang noch nicht erfolgt.
Der Hauptausschuss empfahl dem Gemeinderat die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Innenstadt am 2. Juni und in der Schildgasse am 14. April sowie am 22. September einen gemeinsamen Termin in beiden Bezirken. Abweichend von dieser Empfehlung wurde im Gemeinderat wieder die Variante mit vier von einander getrennte Termine angestrebt, da dies besser den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden beider Bezirke entspricht.
Der Gemeinderat beschloss bei acht Gegenstimmen und vier Enthaltungen insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage festzulegen: In der Innenstadt am 2. Juni und am 22. September sowie am 14. April in der Schildgasse. Der zweite Termin in der Schildgasse kann der 29. September sein, das muss aber noch genauer geklärt werden, da es bezüglich dieses Termins Vorbehalte gibt.

Der vierte Tagesordnungspunkt behandelte die künftige Durchführung des Weihnachtsmarktes. Der Hauptausschuss hatte am 5. Juni 2012 über die Weiterführung des Rheinfelder Weihnachtsmarktes beraten und sich dafür ausgesprochen, für den Weihnachtsmarkt einen finanziellen Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Der Weihnachtsmarkt 2012 wurde an SÜMA Maier aus Rheinfelden-Herten vergeben, mit der Option auf eine anschließende Vereinbarung für weitere fünf Jahren mit einem Zuschuss, der sich stufenweise von 15.000 EUR netto auf 8.000 EUR netto reduziert. Der durchgeführte Weihnachtsmarkt hat den Erwartungen im Wesentlichen entsprochen. Die Verwaltung schlägt daher vor, der Firma SÜMA-Maier für die nächsten fünf Jahr bis einschließlich 2017 die Durchführung des Rheinfelder Weihnachtsmarktes zu überlassen und den im Hauptausschuss beratenen Zuschuss zu gewährleisten.
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung einen Zuschuss für den Rheinfelder Weihnachtsmarkt an den Veranstalter SÜMA-Maier für die nächsten fünf Jahre (2013-2017) zu gewähren. In der Vereinbarung zwischen SÜMA-Maier und Stadt werden folgende Eckpunkte festgeschrieben: Der Weihnachtsmarkt findet weiterhin in der Innenstadt Rheinfelden statt, jeweils am ersten Adventswochenende. Ein zusätzlicher Weihnachtsmarkt in der Innenstadt wird nicht vor dem ersten Adventswochenende zugelassen. Der Veranstalter ist verpflichtet, eine stimmungsvolle vorweihnachtliche Atmosphäre durch die Auswahl der Hütten, der Betreiber und über die Dekoration und das Rahmenprogramm zu gewährleisten. Die Stadt Rheinfelden (Baden) leistet eine finanzielle Unterstützung, wenn die vorgenannten Bedingungen eingehalten werden. Zusätzlich stellt der Veranstalter sechs Hütten kostenfrei für karitative Zwecke zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag durch die Stadt Rheinfelden (Baden). Die Vereinbarung zwischen SÜMA-Maier und der Stadt Rheinfelden (Baden) für den Weihnachtsmarkt 2012 wird auf weitere fünf Jahre verlängert. Der finanzielle Zuschuss an den Veranstalter SÜMA-Maier beträgt im Jahr 2013 13.000 Euro netto (15.400 Euro brutto) und reduziert sich auf 11.000 Euro netto (13.090 Euro brutto) im Jahr 2014 bis auf jeweils 8.000 Euro netto (9.520 Euro brutto) für die folgenden Jahre 2015-2017.

Der fünfte Tagesordnungspunkt behandelte die Annahme einer Zuwendung an die Stadt. Das Flurstück 2699 auf Rheinfelder Gemarkung soll für einen symbolischen Preis für 1,00 Euro der Stadt übergeben werden. Die Energiedienst AG ist Eigentümer des Grundstücks, das eine Fläche von 1.423 Quadratmeter hat. Auf dem Gelände befindet sich die Adelbergkirche. Aktuell ist das Grundstück keiner Bodenrichtwertzone zugeordnet. Es grenzt an die Bodenrichtwertzone 12, Adelberg, mit 290,00 Euro pro Quadratmeter an. Somit ergibt sich ein Bodenrichtwert von 412.670,00 Euro. Für diesen Bereich liegt der rechtsgültiger Bebauungsplan „Adelberg“ vor. Das Grundstück ist als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
Die Adelbergkirche ist mit Kauf- und Nutzungsvertrag vom 11. Oktober 1976 ins Eigentum der Energiedienst AG (damals KWR) übergegangen. In dem Vertrag wurde vereinbart, dass die Stadt ein zeitlich unbeschränktes Recht auf Nutzung und Verwaltung einer Teilfläche des Grundstücks sowie der darauf stehenden Adelbergkirche hat. Die Nutzung der Kirche ist auf kulturelle und gottesdienstliche Veranstaltungen beschränkt. Die Stadt hat das Recht und die Verpflichtung, die Kirche zu erhalten und die Teilfläche des Grundstücks zu pflegen. Alle hieraus entstehenden Kosten hat die Stadt zu tragen. Die Verkehrssicherungspflicht liegt ausschließlich bei der Stadt. Seit 1976 hat die Stadt die Adelbergkirche an das Altkatholische Pfarramt in Bad Säckingen zur Abhaltung von Gottesdiensten und sonstigen Veranstaltungen kirchlicher Art auf unbestimmte Zeit vermietet. Das Altkatholische Pfarramt ist verpflichtet, das Innere des Gebäudes laufend instand zu halten. Die Reinigungs- und Streupflicht auf den Zugangswegen trägt ebenfalls der Mieter. Die Energiedienst AG möchte nun das Grundstück zusammen mit der darauf befindlichen Adelbergkirche zu einem symbolischen Preis in Höhe von 1,00 Euro der Stadt Rheinfelden überlassen. Der Hauptausschuss empfahl diese Schenkung anzunehmen. Der Gemeinderat nahm einstimmig die Schenkung des Grundstücks für den symbolischen Preis von 1,00 Euro an.