Städtische Nachricht

Kindergartenanmeldung
Platzvergabe nach Dringlichkeitskriterien


Die Anmeldung eines Kindes kann während des gesamten Kalenderjahres in der Wunscheinrichtung vorgenommen werden. Allerdings sollte die Anmeldung für das Kindergartenjahr ab dem 1. September schon bis zum 31. Dezember des Vorjahres erfolgen. Bezüglich der Aufnahme zum 1. September erteilt die Einrichtung bis zum 1. März Auskunft.

Bei der Anmeldung können auf dem Anmeldeformular neben der Wunscheinrichtung zwei weitere Einrichtungen angegeben werden. Auf dem Anmeldebogen können weiterhin auch Kriterien für besondere Dringlichkeit angekreuzt werden. Bei diesen Kriterien gibt es keine Gewichtung. Kriterien sind unter anderem: Alleinerziehend, Berufstätigkeit, Ausbildung, Geschwisterkinder oder Behinderung des Kindes. Bei Falschangaben kann die Zusage wieder zurück genommen werden.

Grundsätzlich werden öffentlich geförderte Plätze an Kinder mit Wohnort in Rheinfelden (Baden) vergeben. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei einer Nichtinanspruchnahme ist dies unverzüglich der Einrichtung zu melden.