Städtische Nachricht

Müllentsorgung auf privaten Grundstücken


Abgestuftes Verfahren

Wie die Verwaltung aus aktuellem Anlass mitteilt, ist das Vorgehen in diesen Fällen klar geregelt. „Geht bei uns ein entsprechender Hinweis auf eine illegale Müllentsorgung ein, dann machen wir uns umgehend vor Ort selbst ein Bild von der Lage“, erklärt der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Dominic Rago.

Sollte sich der Vorwurf bestätigen, nimmt das Amt Kontakt mit dem Grundstückseigentümer auf und fordert diesen dazu auf, den Müll zu beseitigen. Je nach Art des Mülls wird parallel dazu auch der Fachbereich Umwelt des Landratsamtes Lörrach über den Vorfall informiert. „Wir wissen ja nicht, welche Stoffe sich genau in dem Müll befinden und welche Folgen beispielsweise Nässe haben könnte“, so der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung.

Genau diese Schritte seien, so die Stadtverwaltung, auch bei dem aktuellen Fall in der Barrystraße veranlasst worden.