Vogelgrippe im Landkreis Lörrach
08.03.2023
Mit der Verfügung soll eine Verbreitung des Virus in Hausgeflügelbestände verhindert werden. Gewerbliche und private Geflügelhalter müssen daher sicherstellen, dass ihr Geflügel in geschlossenen Ställen untergebracht ist oder durch andere Vorrichtungen, wie Netzen oder Gitter mit einer maximalen Maschenweite von 25 mm, vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt ist.