Mitarbeiter

Frau
Manuela Graser
Ratschreiberin

Grundbuchauszüge:

Grundbuchauszüge können bei der Ratschreiberin schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.

Hier finden Sie das Formular zur Bestellung von Grundbuchausdrucken.

Zu den Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle können Sie Grundbuchauszüge auch direkt bei der Ratschreiberin beantragen und abholen, oder einen Bevollmächtigten mit der Abholung beauftragen.

Darüber hinaus können Sie sich auch direkt an das zentrale Grundbuchamt in Emmendingen wenden und dort den Grundbuchauszug beantragen:

Amtsgericht Emmendingen - Grundbuchamt
Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen
Telefon 07641 96587-600
Telefax 07641 96587-603
poststelle(at)gbaemmendingen.justiz.bwl.de

www.agemmendingen.de

Unterschriftsbeglaubigungen:

Unterschriftsbeglaubigungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Ratschreiberin Frau Graser oder deren Stellvertretung (Frau Wilke) erfolgen. Alternativ können Sie sich auch an einen Notar Ihrer Wahl wenden.

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Wo?
Zimmer 304

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Stadtverwaltung
Kirchplatz 2
79618 Rheinfelden (Baden)
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Öffnungszeiten
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
Zurzeit geöffnet

Hinweis: Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

! Die Grundbucheinsichtsstelle der Stadtverwaltung Rheinfelden bleibt ab Freitag, 10. Februar, bis auf Weiteres geschlossen.

Grundbuchauszüge und Grundbucheinsichten können dann direkt beim Amtsgericht Emmendingen Grundbuchamt, Liebensteinstraße 2, in 79312 Emmendingen, Telefon 07641 96587-600, E-Mail poststelle(at)gbaemmendingen.justiz.bwl.de, oder bei einer anderen Grundbucheinsichtsstelle im Landkreis Lörrach beantragt werden.

Betreffs Unterschriftsbeglaubigungen können sich Bürgerinnen und Bürger an einen Notar ihrer Wahl oder an eine andere Kommune mit Ratsschreiber wenden.

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Zugehörigkeit zu