Städtische Nachricht

Vergünstigungen für die Freiwillige Feuerwehr


Dazu zählt die Förderung von sportlicher Betätigung im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung oder die kostenlose Nutzung der Stadtbibliothek sowie vergünstigte Kulturangebote. Explizit wurde der freie Einzeleintritt in das Schwimm- und Hallenbad auch auf Familienangehörige ausgeweitet, da  gerade Familien von den Einsätzen zu jeder Tages- und Nachtzeit – egal bei welchem Familienanlass – stark betroffen sind.

Pflichtaufgabe der Stadt


Quer durch alle Fraktionen gab es für dieses Vorgehen viel Lob. Dabei wurde betont, dass die Freiwillige Feuerwehr im Bereich des Ehrenamtes eine Sonderstellung einnehme, da die Stadt verpflichtet ist, eine solche Einrichtung „vorzuhalten“.  Nach dem Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg müssen Städte und Gemeinden auf ihre Kosten eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten.