Städtische Nachricht

Gutachterausschuss erhält eigene Gebührensatzung


Autonomes Gremium

Bisher wurden die Gebühren, beispielsweise für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sowie über Bodenrichtwerte, nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Rheinfelden erhoben. Jetzt soll der Gutachterausschuss, der per Baugesetzbuch autonom ist – also weder ein beschließender noch beratender Ausschuss des Gemeinderates, sondern hoheitlich tätig - eine eigene Satzung erhalten.
 
Kosten für externe Gutachter entfallen

Dafür wurden die Gebühren neu kalkuliert. Die neuen Gebühren sind Festgebühren. Neu ist, dass auch die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen in den Gebühren bereits enthalten sind. Früher mussten diese zusätzlichen Kosten vom Antragssteller extra getragen werden. Daher ist der leichte Gebührenanstieg, nach Ansicht des Gemeinsamen Ausschusses, gut zu vertreten. „Unterm Strich werden die Gesamtkosten für den Antragssteller geringer ausfallen, da die zusätzlichen Kosten für den Gutachter entfallen“, erklärte in der Sitzung Yvonne Laasch, zuständig für den Gutachterausschuss.