Städtische Nachricht

Obdachlosen- und Flüchtlingssatzung
Gemeinderat 14.12.2017


Rechte und Pflichten

Die Stadt unterhält und betreibt Unterkünfte zur Unterbringung sowohl von Obdachlosen als auch von Flüchtlingen, bestes Beispiel hierfür ist der Neubau in der Werderstraße, der im kommenden Jahr bezogen werden soll. Basierend auf den Empfehlungen des Städte- und Gemeindetages hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Firma Allevo Kommunalberatung hierfür Satzung erarbeitet. Diese regelt zum einen die Rechte und Pflichten der Bewohner – ähnlich einer Hausordnung – und dient gleichzeitig der Berechnung der Gebühren.

Verstöße werden geahndet

So wird beispielsweise klar geregelt, dass die untergebrachten Menschen alles unternehmen müssen, um selbstständig eine Wohnung zu finden, und dass nur sie in den zugewiesenen Räumen leben dürfen oder dass Tiere nicht erlaubt sind. Im Gegensatz zu einem reinen Mietverhältnis, ermöglicht die Satzung der Stadt ein „hoheitliches Handeln“. „Sollte beispielsweise bei einer Familie mit Kind, das Kind ausziehen, kann die Stadt die Eltern in eine kleinere Wohnung einweisen und so die größere für eine andere bedürftige Familie zu nutzen“, erklärte Bürgermeisterin Diana Stöcker. Bei massiven Verstößen gegen die Satzung, kann die Stadt den Bewohner aus der Unterkunft weisen.
 
Pragmatisches Berechnungsmodell


Bei der Gebührenkalkulation folgten die Räte der Empfehlung der Firma Allevo, die drei unterschiedliche Berechnungsmodelle präsentierte. Einstimmig votierten die Räte für die Variante einer flächenbezogenen Gebühr einschließlich der Nebenkosten je Quadratmeter. Der errechnete Satz beläuft sich auf 9,53 Euro pro Quadratmeter. Bezahlt wird die Gebühr entweder vom Landkreis beziehungsweise der Agentur für Arbeit oder vom Bewohner selbst, wenn dieser Geld verdient. Die Gebührenkalkulation soll alle zwei Jahre überprüft werden.